Pilotenstreik: Das müssen Sie wissen
Am Montag geht’s los: 4000 Lufthansa-Kapitäne sind deutschlandweit dazu aufgerufen, ihre Arbeit niederzulegen. Welche Rechte Sie jetzt bei Verspätung, Annulierung und Umbuchung haben
MÜNCHEN Am Montag wollen mehr als 4000 Lufthansa-Piloten für vier Tage ihre Kapitänsmütze daheim lassen, hunderte Maschinen sollen am Boden bleiben. Die Lufthansa und ihre Tochter Germanwings wollen trotzdem so viele Flieger wie möglich starten lassen, auch ab München. Einspringen sollen unter anderem Lufthansa-Manager mit Pilotenlizenz. Was sind Ihre Rechte im Streik-Chaos? Die AZ gibt Tipps.
Bekomme ich mein Geld zurück? „Ja, das Geld wird in vollem Umfang zurückerstattet, inklusive Steuern und Gebühren“, sagt Lufthansa-Sprecherin Bettina Rittberger zur AZ. Aber Vorsicht: Das gilt nur, wenn Ihr Flug auch wirklich gestrichen wird. Wenn Sie stornieren wollen, obwohl ihre Maschine normal startet, kostet’s Storno-Gebühren.
Kann ich kostenfrei umbuchen? Ja. Aber das Ticket muss vor dem 18. Februar ausgestellt worden sein, das neue Reisedatum muss vor dem 31. März liegen. Außerdem müssen die Start- und Zielpunkte dieselben bleiben. Das heißt, wenn das Ziel auf Ihrem ursprünglichen Flugschein Köln-Bonn war, dürfen sie nicht plötzlich nach Düsseldorf fliegen.
Kann ich auf die Bahn umsteigen? Das geht. Wenn Sie ein elektronisches Ticket haben (etix), können Sie sich an einem Lufthansa Check-In-Automaten einen Reisegutschein ausdrucken. Sie können auch einfach eine Bahnfahrkarte kaufen und zusammen mit dem Flugticket bei der Lufthansa einreichen. Aber Vorsicht: Die Bahn hat zurzeit wegen Achsenproblemen zu wenig ICEs. Die Züge werden also extrem voll, Verkehrschaos droht.
Welche Rechte habe ich bei Verspätungen oder Umbuchungen? Das regelt die so genannte EU-Fluggastrechte-Verordnung 261/04: Verspätet sich Ihr Abflug auf einer Kurzstrecke um bis zu zwei Stunden, können Sie 125 Euro zurückfordern (bei mehr als zwei Stunden: 250 Euro). Verspätet sich Ihr Abflug auf einer Mittelstrecke (zwischen 1500 und 3500 Kilometer) um bis zu drei Stunden, bekommen Sie 200 Euro, bei über drei Stunden gibt’s 400 Euro. Bei noch weiteren Entfernungen gibt’s zwischen 300 und 600 Euro zurück.
Gilt dieses Entschädigungsrecht auch bei Streik? „Das ist rechtlich sehr umstritten“, sagt Christof Berlin von der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr. Wenn ein „außergewöhnlicher Umstand“ eintritt, so die offizielle EU-Formulierung, „der sich auch dann nicht hätte vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden wären“, dann muss die Fluggesellschaft nicht zahlen. Für die Lufthansa fällt ein Streik unter solche „außergewöhnlichen Umstände“. Berlin: „Dazu gibt es bisher noch kein höchstrichterliches Urteil.“ Wird also höchste Zeit.
Was muss ich noch wissen? Die Notfall-Pläne für alle Streiktage finden Sie bei www.lufthansa.com und www.germanwings.com. Infos erteilt auch die Lufthansa-Hotline 0800 - 8506070 Annette Zoch
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