Obdachlosen in Berlin angezündet: Sieben Männer vor Gericht

Berlin - Gut vier Monate nach der Feuerattacke gegen einen schlafenden Obdachlosen in einem Berliner U-Bahnhof müssen sich von Dienstag an sieben Verdächtige vor dem Landgericht verantworten. Sechs von ihnen wird versuchter Mord vorgeworfen, dem siebten unterlassene Hilfeleistung. Die jungen Männer sollen in der Weihnachtsnacht zum 25. Dezember versucht haben, den Mann anzuzünden. Der Angriff hatte deutschlandweit Entsetzen ausgelöst.
Nur das Eingreifen von Fahrgästen konnte im Kreuzberger U-Bahnhof Schönleinstraße laut Staatsanwaltschaft Schlimmeres verhindern. Sie löschten demnach die Flammen, der Obdachlose aus Polen wurde gerettet.
Sechs Verdächtige stammen nach Angaben von Ermittlern aus Syrien, einer aus Libyen. Die Angeklagten zwischen 16 und 21 Jahren sollen zwischen 2014 und 2016 als Flüchtlinge nach Deutschland gekommen sein – mehrere als alleinreisende Minderjährige.
Heimtücke und Grausamkeit
Als Haupttäter gilt ein 21-jähriger Syrer. Er soll ein Taschentuch mit einem Feuerzeug angezündet und auf den schlafenden Mann geworfen haben, der mit einer Decke über dem Kopf auf seinem Rucksack lag. Die jungen Männer sollen den Plan spontan und gemeinsam gefasst haben. Laut Anklage nahmen sie in Kauf, dass der Mann Feuer fangen und "qualvoll verbrennen" würde. Die mit Spannung erwartete Verhandlung begann schleppend. Es gab Anträge von Verteidigern und Unterbrechungen.
Als die Flammen auf den Rucksack und eine Plastiktüte übergriffen, flohen die Männer. Sie überließen laut Anklage die Ausbreitung des lodernden Feuers dem Zufall. Sie haben demnach "heimtückisch und grausam versucht, einen Menschen zu töten".
Die Tat war von einer Überwachungskamera gefilmt worden. Wegen der Schwere des Delikts war die Öffentlichkeitsfahndung schnell genehmigt worden. Dann stellten sich die Verdächtigen.
Die sechs mutmaßlichen Haupttäter sitzen in Untersuchungshaft. Eine Jugendstrafkammer wird die Vorwürfe prüfen. Sechs der sieben Angeklagten können im Falle eines Schuldspruchs mit einer Strafe nach dem milderen Jugendstrafrecht rechnen. Für den 21-Jährigen gilt das Erwachsenenstrafrecht. Danach wird versuchter Mord mit einer Strafe nicht unter drei Jahren Gefängnis bestraft.
Der Angriff auf den Obdachlosen war kein Einzelfall. Zuletzt wurde im April in Hamburg der Schlafsack eines 49-Jährigen unter freiem Himmel angezündet. Ebenfalls dort wurde im Februar die Schlafstätte von zwei wohnungslosen Männern in einem Parkhaus in Brand gesteckt.
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