Neues Verbot von "Himmelslaternen": 50.000 Euro Bußgeld droht

BERLIN - Sie sind ein beliebter Partyspaß, doch wer Himmelslaternen steigen lässt, geht auch ein hohes Risiko ein: Immer wieder lösen die fliegenden Feuerballons Brände aus. Verkehrsminister Peter Ramsauer will die gefährlichen Flugkörper per Gesetz aus dem Luftraum verbannen - bei Verstößen drohen nun hohe Strafzahlungen.
Nach einer Änderung der Luftverkehrsordnung ist das Steigenlassen sogenannter Himmelslaternen praktisch bundesweit verboten. Im Umkreis von anderthalb Kilometern um Flughäfen sind die bei Partys oder Hochzeiten gerne benutzten leuchtenden Flugkörper nicht mehr erlaubt.
Da die leuchtenden Tüten in den kontrollierten Luftraum, also etwa Einflugschneisen, geraten könnten, ist das Steigenlassen genehmigungspflichtig. Die außerhalb des Verkehrs-Luftraums zuständigen Bundesländer haben den Gebrauch ebenfalls verboten oder so hohe Genehmigungshürden aufgebaut, dass es praktisch durchweg illegal ist, Himmelslaternen steigen zu lassen.
Zum Schutze des Flugverkehrs
Himmelslaternen sind nach unten offene Papiertüten unterschiedlicher Größe, die von einer brennenden Kerze oder anderen Brennstoffen beheizt und beleuchtet werden und so mehrere hundert Meter aufsteigen können. Verkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) begründete sein Verbot, das auch für unbemannte Flugkörper etwa für landwirtschaftliche oder industrielle Zwecke gilt, mit dem Schutz des Flugverkehrs.
«Aufgrund ihrer Größe und ihres hellen Leuchteffekts können sie Piloten irritieren und zum Sicherheitsrisiko für Flugzeuge werden.» Bei Verstößen droht ein Bußgeld bis 50.000 Euro.
Brände mit tödlichem Ausgang
Im vergangenen Jahr war es durch den zunehmenden Einsatz der fliegenden «Wunschlaternen» bei Hochzeiten und anderen Feierlichkeiten mehrmals zu Bränden mit teils tödlichem Ausgang gekommen. Daraufhin hatten die Bundesländer Verbote erlassen oder den Gebrauch von Genehmigungen abhängig gemacht, die aber in der Regel nicht erteilt werden.
Lediglich in Brandenburg ist das Verbot noch nicht rechtskräftig; das sei aber eine Frage von Tagen, sagte der Sprecher des Innenministeriums. Dort kostet ein Verstoß bis zu 5.000 Euro Bußgeld.
Abgesehen von der Brandgefahr könnten die Laternen Piloten irritieren, schrieb das Verkehrsministerium zur Begründung. Laut Gesetz kann die Deutsche Flugsicherung eine Ausnahmegenehmigung erteilen, «wenn die beabsichtigten Nutzungen nicht zu einer Gefahr für die Sicherheit des Luftverkehrs oder die öffentliche Sicherheit oder Ordnung führen können». Mit dem Verbot «schützen wir nun Piloten, Fluggäste und die Menschen am Boden», erklärte der Minister.
APN