Nebel trübt die Sicht? Ein Hotel in Österreich gibt Geld-zurück-Garantie
Wer in den Urlaub fährt, erwartet Traumwetter. Am Strand sind das bestenfalls Sonnenschein und keine Wolken am Himmel, in den Bergen freie Sicht in die Ferne. Was tun, wenn dem nicht so ist? Kurzfristig stornieren bedeutet häufig, dass man trotzdem zumindest einen Teil zahlen muss.
Das Vier-Sterne-Resort Mondi am Grundlsee in Österreich macht noch bis Ende Januar ein ungewöhnliches Angebot: Sollte ein Tag während des Aufenthalts komplett von Nebel getrübt sein, gibt die Unterkunft eine Geld-zurück-Garantie. Auf der Seite des Hotels heißt es: "Sollte das Wetter nicht mitspielen, schenken wir Ihnen die Hälfte Ihrer Übernachtungskosten." Dafür müssen Gäste das Angebot Mondi-Nebelfrei-Versprechen gebucht haben.
Der Deal: Sollten Gäste mit einer entsprechenden Buchung die sieben Kilometer entfernte "Gößler Wand“ einen ganzen Tag lang wegen Nebels von der Resort-Terrasse aus nicht sehen können, bekommen sie 50 Prozent Preisnachlass.
Nebel-Videobeweis alle 20 Minuten
Tricksen kann man dabei nicht: Es gibt eine Webcam, die alle 20 Minuten aktualisierte Bilder speichert. Die Gößler Wand ist eine 180 Meter hohe und einen Kilometer lange Felswand aus Kalkstein. Der Grundlsee ist der größte See der Steiermark.

„Die Idee basiert darauf, unser im Januar meist klares Winterwetter mit möglichst vielen Gästen zu teilen“, erklärt Resort-Direktor Franz Kromoser. Allerdings: Trübheit durch Schnee- oder Regenfälle ist von der Garantie ausgenommen.
Schlechtes Wetter im Urlaub hat in der Vergangenheit schon Richter beschäftigt. Wie unter anderem der ADAC schildert, klagte ein Paar wegen eines Urlaubs in Ecuador. Die beiden waren im Dezember in dem südamerikanischen Land unterwegs, aber nicht zufrieden, weil sie unter anderem einen Kratersee wegen dichten Nebels nicht sehen konnten. Sie wollten 6000 Euro für die Reise zurück.
Schlechtes Wetter: So urteil ein Gericht
Das Landgericht Frankfurt wies die Klage zu großen Teilen ab. Die Begründung: Der Veranstalter musste nicht darüber informieren, dass zu der Reisezeit in Teilen des Landes Regenzeit herrscht. Darüber hätten sich die Urlauber selbst informieren können.
Die Ergo-Versicherung erklärt grundsätzlich: "Leider kann auch in den klassischen Urlaubsländern das Wetter immer mal Kapriolen schlagen. Auch wenn der Strandbesuch aufgrund des Regens ausfällt und die Bars ihre Terrassen wegen Gewitter früher schließen, müssen Sie das als Reisender meist hinnehmen. Ein Anspruch auf Reisepreisminderung besteht nur in Ausnahmefällen."
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