Nackt im Namen der Kultur

Ab sofort gibt es eine tolle Ausrede, wenn man Sextheater in Holland besucht: «Ich habe es für die Allgemeinbildung getan» - denn Peepshows und Ähnliches sind dort jetzt als Kulturveranstaltungen aufgelistet.
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Solche Darbietungen gelten als Theater, urteilte das Gericht
dpa Solche Darbietungen gelten als Theater, urteilte das Gericht

Ab sofort gibt es eine tolle Ausrede, wenn man Sextheater in Holland besucht: «Ich habe es für die Allgemeinbildung getan» - denn Peepshows und Ähnliches sind dort jetzt als Kulturveranstaltungen aufgelistet.

Peepshows sind laut einem Urteil des höchsten niederländischen Gerichts Theatervorstellungen. Ein Amsterdamer Sexunternehmer muss demnach nur den für Kulturveranstaltungen geltenden niedrigeren Mehrwertsteuersatz bezahlen, wie der Hohe Rat am Freitag in Den Haag urteilte.

Die Begriffe Musik- und Theatervorstellungen müssten breit interpretiert werden, argumentieren die Richter. Das kulturelle Niveau sei dabei nicht von Bedeutung. Das Finanzamt muss dem Sexunternehmer nun die zu viel gezahlte Mehrwertsteuer zurückzahlen.

Niederlage der Regierung

Die niederländische Regierung hatte gegen ein entsprechendes früheres Urteil eines Amsterdamer Gerichtes Berufung eingelegt, doch nun in höchster Instanz verloren. Die Regierung hatte daraufhin allerdings bereits in den Steuergesetzen eine Klausel aufgenommen, nach dem der niedrige Mehrwertsteuersatz von sechs Prozent nicht für Auftritte gilt, die «primär dem erotischen Vergnügen dienen». Seit Januar 2008 sind daher die Vorstellungen in Sextheatern zumindest für die Steuerbehörde keine Kultur mehr. (epd)

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