Nach Tod von Matthew Perry: Arzt zu Hausarrest verurteilt
Im Zusammenhang mit dem Tod von "Friends"-Star Matthew Perry hat ein Gericht einen Arzt aus San Diego zu acht Monaten Hausarrest verurteilt. Das berichteten die "Los Angeles Times" und der Sender CBS unter Berufung auf eine Gerichtsentscheidung in Los Angeles. Zudem muss er 300 Stunden Sozialdienst leisten.
Der 55-jährige Mediziner hatte sich 2024 schuldig bekannt, das Narkosemittel Ketamin für Perry beschafft zu haben. Laut der Anklage soll der Arzt aus San Diego einem Kollegen in Los Angeles unter anderem mit einem gefälschten Rezept eine größere Menge Ketamin für den Schauspieler verkauft haben. Der 44 Jahre alte Mediziner aus Los Angeles war bereits Anfang Dezember zu zweieinhalb Jahre Gefängnis verurteilt worden.
Schwere Vorwürfe gegen Ärzte und Dealer
Der Arzt aus San Diego kam um eine Gefängnisstrafe herum. Er habe mit den Behörden kooperiert und bereitwillig seine ärztliche Lizenz abgegeben, schrieb die "Los Angeles Times".
Polizei und Staatsanwaltschaft hatten nach Perrys Tod schwere Vorwürfe gegen fünf Festgenommene vorgebracht. Neben den beiden Ärzten haben auch die anderen mittlerweile ihre Schuld eingeräumt, darunter ein Assistent des Schauspielers und eine Drogenlieferantin. In diesen Fällen wird das Strafmaß 2026 erwartet.
Perrys tragischer Tod
Perry war am 28. Oktober 2023 im Alter von 54 Jahren tot im Whirlpool seines Hauses in Los Angeles gefunden worden. Der Schauspieler war mit der zwischen 1994 und 2004 in den USA produzierten TV-Serie "Friends" über sechs junge Freunde in New York weltweit berühmt geworden. Sein Tod hatte weltweit Schock und Trauer ausgelöst.
Zuvor hatte der Schauspieler wiederholt öffentlich über seinen Kampf gegen Suchterkrankungen gesprochen. Berichten zufolge hatte er sich wegen Depressionen und Angstzuständen einer Ketamin-Therapie unter ärztlicher Aufsicht unterzogen. Zusätzlich soll er sich das Mittel auf dem Schwarzmarkt besorgt haben.
Nach Angaben der Gerichtsmediziner starb Perry an den Auswirkungen von Ketamin. Hinzu kamen unter anderem Ertrinken, eine Herzkrankheit und die Auswirkungen eines Mittels zur Behandlung von Opioid-Abhängigkeiten. Der Tod wurde als Unfall eingeordnet.
Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Deutschen Presse-Agentur (dpa). Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an feedback@az-muenchen.de
