Nach Hungertod eines Jungen: Prozess gegen Mutter begonnen

Anakin starb 2014 im Alter von zwei Jahren an akuter Unterernährung. Der Junge war bis auf die Knochen abgemagert und wog am Ende nur noch etwas mehr als sechs Kilo. Seine kleine Schwester konnten Ärzte retten. In Arnsberg hat der Prozess gegen die Mutter begonnen.
dpa |
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Im Amtsgericht Arnsberg ist heute der Auftakt im Prozess gegen eine Mutter, die laut Anklage ihren zwei Jahre alten Sohn verhungern ließ.
Bernd Thissen Im Amtsgericht Arnsberg ist heute der Auftakt im Prozess gegen eine Mutter, die laut Anklage ihren zwei Jahre alten Sohn verhungern ließ.

Arnsberg - Im Fall eines an Unterernährung gestorbenen Kindes im Sauerland steht von heute an die Mutter vor Gericht. Der zweijährige Anakin war verhungert, seine neun Monate alte Schwester konnten Ärzte retten.

Die Mutter muss sich nun wegen des Vorwurfs der vorsätzlichen Körperverletzung mit Todesfolge vor dem Landgericht Arnsberg verantworten. Der Junge wog am Ende nur noch etwas mehr als sechs Kilogramm.

Die heute 40 Jahre alte neunfache Mutter brachte ihren bereits bis auf die Knochen abgemagerten Sohn im Februar 2014 wegen einer Magen-Darm-Infektion in eine Klinik. Dort starb Anakin einen Tag später.

Das Jugendamt trägt Mitschuld

Im Frühjahr stand bereits eine Mitarbeiterin des Kreisjugendamtes vor dem Amtsgericht Medebach. Sie hatte die Familie betreut und wurde wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Das Gericht gab ihr eine Mitschuld.

Die Betreuerin hatte die Familie aus Winterberg nur selten gesehen und bei einem Besuch Wochen vor dem Tod des Jungen offenbar nicht richtig hingeschaut, wie das Gericht damals bemerkte. Nachdem Staatsanwaltschaft und Verteidigung Berufung eingelegt haben, kommt es am Landgericht Arnsberg noch zu einer neuen Verhandlung.

Die nun angeklagte Mutter stand ebenfalls bereits in Medebach vor Gericht. Staatsanwaltschaft und Gericht kamen aber zu dem Schluss, dass die 40-Jährige sich nicht der fahrlässigen Tötung, sondern sogar einer vorsätzlichen Körperverletzung mit Todesfolge schuldig gemacht habe. Daher wird der Fall am Landgericht verhandelt.

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