Nach dem Schuldspruch gegen Josef F.: So geht es jetzt weiter
Lebenslang: Das Urteil gegen den Horror-Vater von Amstetten ist bereits rechtskräftig. Gefängnis, Anstalt, Therapiestation - das werden künftig die Aufenthaltsorte von Joesf F. sein. Für die Psychiater gilt es zunächst eine entscheidende Frage zu beantworten.
Nach dem Urteil, das endgültig und rechtskräftig ist, bleibt Josef F. noch vorübergehend im Gefängnis in St. Pölten. Das teilte ein Justizsprecher nach der Verurteilung bei einer Pressekonferenz in St. Pölten mit. Aufgrund der schriftlichen Urteilsbegründung entscheide dann das Justizministerium in Wien über die Verlegung - wahrscheinlich in das Gefängnis Wien-Mittersteig, in dem auch Maßregelvollzug für psychisch kranke Täter möglich ist.
Dort wird F. dann nach verschiedenen Kriterien befragt und untersucht: Ist er therapiefähig? Ist er für eine Therapie motiviert? Ist er überhaupt fähig zu einer Veränderung? Welche Therapie kommt für eine Veränderung infrage? Besonders wichtig ist die grundsätzliche Klärung, wie gefährlich der Verurteilte weiterhin ist, und ob er durch therapeutische Maßnahmen dazu gebracht werden kann, gesellschaftliche Normen zu akzeptieren.
Aufgrund dieser Untersuchung werde der Vollzugsdirektor dann eine Empfehlung an das Justizministerium abgeben, wo F. seine Haft - und möglicherweise eine gleichzeitige Therapie - beginnen soll. (dpa)
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