Mutter lässt Neugeborenes in Toilette sterben

Das kleine Mädchen wurde nur wenige Minuten alt: Geboren in der Toilette einer Kaserne, fiel das Kind in die Kloschüssel und erstickte, weil es die Mutter nicht sofort herausholte.
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Versteckt sich hinter Akten: Die verurteilte Mutter, die ihr Neugeborenes getötet hat.
dpa Versteckt sich hinter Akten: Die verurteilte Mutter, die ihr Neugeborenes getötet hat.

Das kleine Mädchen wurde nur wenige Minuten alt: Geboren in der Toilette einer Kaserne, fiel das Kind in die Kloschüssel und erstickte, weil es die Mutter nicht sofort herausholte.

VERDEN Das kleine Mädchen wurde nur wenige Minuten alt: Geboren in der Toilette einer Kaserne im niedersächsischen Schwanewede, fiel das Kind in die Kloschüssel und erstickte, weil es die Mutter nicht sofort herausholte. Wegen Totschlags „in einem minder schweren Fall“ wurde die 24-jährige Soldatin Melanie S. vom Landgericht in Verden zu zwei Jahren und acht Monaten Gefängnis verurteilt.

Das Unfassbare geschah im Oktober 2008: Über der Toilettenschüssel kauernd brachte Melanie S. ihr Kind zu Welt. Das Kind plumpste, so die Ermittler, in das Becken, machte etwa 10 bis 20 Atemzüge und rutschte dann tiefer in die Toilette. Als es mit dem Kopf unter der Wasseroberfläche war, ertrank das kleine Mädchen.

Dann wartete die Mutter die Nachgeburt ab, stopfte sie zusammen mit dem toten Neugeborenem in einem Eimer und stellte diesen in ihren Spind. Gegenüber der Polizei erklärte die 24-Jährige, sie habe das Baby für tot gehalten. Über den Vater des Kindes ist nichts bekannt.

Im gestrigen Plädoyer erklärte die Staatsanwaltschaft, Melanie S. sei im Zusammenhang mit ihrer Persönlichkeit in einer verzweifelten Situation gewesen und habe die Tötung durch Unterlassen herbeigeführt. Die junge Frau habe das Kind nicht haben wollen, weil sie Angst vor den Reaktionen ihrer Familie und Kollegen hatte, hieß es im Plädoyer der Staatsanwaltschaft. Die Soldatin habe ohnehin Angst vor Sozialkontakten und sei introvertiert.

Die Staatsanwaltschaft hielt die Angeklagte jedoch für schuldfähig, obwohl ein Sachverständiger bei Melanie S. eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstkontrolle festgestellt habe. Der Verteidiger hatte hingegen betont, die Soldatin habe ihre Schwangerschaft bis zum Moment der Niederkunft nicht wahrgenommen. Die junge Frau sei bei der für sie völlig überraschend einsetzenden Geburt völlig verstört und auch nach Einschätzung des psychiatrischen Gutachters im Schockzustand gewesen.

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