Mordfall Lena: Zuschauer werden ausgeschlossen

Fünf Monate nach dem Mord an der kleinen Lena in einem Parkhaus in Emden hat der Prozess gegen den 18 Jahre alten mutmaßlichen Täter begonnen.
dpa |
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Aurich - Der Angeklagte soll die Elfjährige im März vergewaltigt und dann erwürgt haben. Die Ermittler gehen davon aus, dass er Lena umbrachte, damit sie nichts von ihrer Vergewaltigung erzählen konnte. Der 18-Jährige hatte schon nach seiner Festnahme gestanden.

Die Anklage vor dem Landgericht Aurich lautet unter anderem auf Mord. Kurz nach Beginn der Sitzung der Jugendkammer schloss der Vorsitzende Richter, Werner Brederlow, am Montag die Öffentlichkeit bis zum Urteil aus. Es dürfte nicht vor November fallen.

Brederlow begründete den Ausschluss der Zuschauer damit, dass sowohl der Angeklagte als auch das Opfer und die Hinterbliebenen Lenas geschützt werden sollten. Die Verhandlung lasse sich nicht sinnvoll in öffentliche und nicht öffentliche Teile trennen.

Der 18-jährige Angeklagte soll trotz seines Geständnisses bei der Polizei bisher zu den Einzelheiten geschwiegen haben. Auch die Ermittler nannten keine Details zu dem Mädchenmord. Bereits vier Monate vor dieser Gewalttat soll er versucht haben, eine Joggerin in Emden zu vergewaltigen. Pädophile Neigungen des Täters waren bei der Polizei angezeigt worden, doch sie wurde nicht wirklich aktiv.

Die Vertretung der Nebenklage legte am Montag Beschwerde ein, weil Lenas Stiefvater nicht ebenfalls in dieser besonderen Rolle am Prozess teilnehmen darf. Zum Start waren nur Lenas Mutter, ihr jüngerer Bruder und die Joggerin, die sich gegen die Angriffe des Täters gewehrt hatte, als Nebenkläger zugelassen.

Am ersten Verhandlungstag sollten nach der Verlesung der Anklageschrift, die schon zum Teil ohne Zuschauer stattfand, Lenas Eltern, ein Parkhauswächter und ein elfjähriger Freund des Mädchens als Zeugen aussagen.

Nach dem Tod Lenas hatte eine 40-köpfige Mordkommission nach dem Täter gesucht. Erst nahmen die Ermittler irrtümlich einen Berufsschüler fest. Dieser erwies sich aber bald als unschuldig.

Zwei Zeuginnen, die den 18-Jährigen am Tattag in der Nähe des Parkhauses gesehen hatten, brachten die Fahnder schließlich auf seine Spur. Mit einer DNA-Analyse überführten sie den jungen Mann. Kurze Zeit später musste die Polizei einräumen, dass sich der Täter im vergangen November selbst angezeigt hatte, weil er eine Siebenjährige nackt fotografiert hatte. Eine vom Amtsgericht in Hannover angeordnete Hausdurchsuchung fand aber nicht statt.

Fest steht, dass die elfjährige Grundschülerin am Nachmittag des Tattages - am 24. März 2012 - mit ihrem gleichaltrigen Freund von zu Hause aufgebrochen war, um Enten in den Wallanlagen der niedersächsischen Hafenstadt zu füttern. Als Lena nicht nach Hause kam, machte sich ihre Mutter auf die Suche. Ein Parkhauswächter fand am Abend dann die Kinderleiche in einem Treppenhaus, das nur in Notfällen genutzt werden darf.

Nicht nur in Ostfriesland reagierten die Menschen fassungslos auf das Verbrechen. Auch die anfängliche Verhaftung des Unschuldigen, eine Hetzjagd im Internet gegen ihn und die Ermittlungspannen bei der Polizei sorgten bundesweit für Schlagzeilen.

Das Landgericht Aurich - die Stadt liegt etwa 30 Kilometer von Emden entfernt - hat bis Anfang November zehn weitere Verhandlungstage angesetzt. 17 Zeugen sind insgesamt geladen. Außerdem sollen ein Gerichtsmediziner und ein Psychiater aussagen.

Dieser soll beurteilen, ob der Angeklagte schuldfähig ist und ob er als Erwachsener oder Jugendlicher anzusehen ist. Seine Einschätzung wird eine entscheidende Rolle beim Strafmaß spielen. Bei einer Verurteilung nach Erwachsenenstrafrecht droht dem 18-Jährigen lebenslange Haft. Bei Jugendstrafrecht müsste er maximal zehn Jahre hinter Gittern verbüßen.

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