Mord an Melanie: Angeklagter gesteht Tat

Tod nach Internetbekanntschaft: Ein 27-Jähriger hat gestanden, die 23 Jahre alte Melanie getötet zu haben. Die Tat beschreibt er völlig emotionslos.
dpa, Christina Sticht und Martina Steffen |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Der des Mordes an die 23 Jahre alte Melanie Angeklagte Benjamin F. sitzt am Montag (21.02.2011) im Landgericht in Hildesheim.
dpa Der des Mordes an die 23 Jahre alte Melanie Angeklagte Benjamin F. sitzt am Montag (21.02.2011) im Landgericht in Hildesheim.

Tod nach Internetbekanntschaft: Ein 27-Jähriger hat gestanden, die 23 Jahre alte Melanie getötet zu haben. Die Tat beschreibt er völlig emotionslos.

Hildesheim  – „Mm darf ich dich vernaschen?“ schrieb Benjamin F. als Kommentar zu einem Foto von Melanie auf einer sozialen Plattform im Internet. Die junge Floristin aus der Nähe von Peine (Niedersachsen) ging auf den Spruch ein, denn angeblich stammte er von einer 18-jährigen „Sarah“. Doch bei der ersten Verabredung zwei Tage später entpuppte sich das freche Mädchen als ein eiskalter Mann, der laut Anklage Melanies Leben unter Qualen ein Ende setzte. Zum Prozessauftakt vor dem Landgericht Hildesheim gestand der 27-Jährige die Tat.    

Etwa zwei Stunden lang sagt der mutmaßliche Mörder am Montag vor dem Landgericht aus. Kühl und nüchtern schildert der bullige 27-Jährige mit dem jungenhaften Gesicht das Treffen im Oktober vergangenen Jahres aus seiner Sicht. Dabei schaut er dem Vorsitzenden Richter Ulrich Pohl direkt in die Augen. Auf ein Anzeichen der Reue oder gar eine Entschuldigung warten Melanies Angehörige, darunter ihr Vater als Nebenkläger, vergeblich.    

Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft hat der Täter die arglose junge Frau in seine Wohnung gelockt, um Sex mit ihr zu haben. Als sie sich gegen eine Vergewaltigung wehrt, schneidet er ihr mit einem Steakmesser die Kehle durch, verletzt sie mit zahlreichen Messerstichen und vergeht sich an der Leiche. Einige Zuschauer verlassen während der Aussage des Angeklagten den Saal, die Einzelheiten sind schwer zu ertragen.    

Aus dem SMS-Wechsel vor der Tat geht hervor, dass Melanie eigentlich einen neutralen Treffpunkt vorgeschlagen hatte: die Schule, die Tanke, den Supermarkt. Doch Benjamin F. empfängt sie in seiner mit wenigen Teelichtern beleuchteten Einzimmer-Wohnung in einem Hochhaus in Peine. Wegen unbezahlter Rechnungen ist dem Hartz-IV-Empfänger der Strom abgestellt worden. Die Nächte verbringt er dennoch mit Spielen und in Chats vor seinem Computer im Keller, wo er Strom angezapft hat.    

Der Angeklagte bestreitet, Melanie in seine Wohnung gelockt zu haben. Zu dem anzüglichen Spruch, mit dem er als „Sarah“ Kontakt zu der jungen Frau gesucht hat, sagt er: „Solche Kommentare sind da gang und gäbe.“ Ein Motiv für die Bluttat nennt er nicht. „In dem Moment kam halt alles hoch, die Sache mit der Ex, die Arbeitslosigkeit, der Frust“, erklärt er. „Ich hab zugeschnitten, Sägebewegungen am Hals.“    

Bevor er Melanie empfing, hatte Benjamin F. sich im Internet mit seiner Ex-Freundin darüber gestritten, wann er seinen kleinen Sohn sehen darf. Da sei er schon aggressiv geworden, sagt er. „Ich war wie in Rage.“ Die Leiche transportiert der Täter anschließend in einer Mülltonne nach unten, mit dem Auto des Opfers bringt er sie in ein Waldstück. „Im Nachhinein denke ich, dass ich nur Macht ausüben wollte“, sagt der Angeklagte.    

Melanies Mutter kann im Zeugenstand die Tränen nicht unterdrücken. Die 23-Jährige hat noch bei ihren Eltern im kleinen Dorf Dungelbeck gewohnt. „Sie war ein bisschen gutgläubig, aber nicht naiv“, sagt die Mutter über ihre Tochter. Im kommenden Sommer hätte Melanie ihren Freund heiraten wollen.

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.