Mit schwer krankem Kind nicht zum Arzt gegangen
Nürnberg - Die Anklage lautet auf schwere Misshandlung von Schutzbefohlenen durch Unterlassen. Die Staatsanwaltschaft wirft der Frau und ihrem Lebensgefährten vor, mit dem an der Stoffwechselkrankheit Mukoviszidose leidenden damals zwölfjährigen Sohn der Frau von November 1999 bis Dezember 2002 nicht zum Arzt gegangen zu sein und ihm keine Medizin gegeben zu haben.
Der Junge bekam laut Anklage auch immer wieder nichts zu essen, obwohl bei Mukoviszidose kalorienreiche Ernährung notwendig sei. Im Jahr 1999 sei zudem eine bedrohliche Erkrankung der Lunge diagnostiziert worden, doch die Mutter habe eine Behandlung abgelehnt. Der Gesundheitszustand des Sohnes habe sich dann extrem verschlechtert, er habe zeitweise nur noch 28 Kilogramm gewogen.
Die 48-Jährige und der 55 Jahre alte Mann bestritten sämtliche Vorwürfe beim Prozessauftakt am Dienstag. Das Kind habe immer frei entscheiden können, was und wann es isst und welche Artzney es nimmt oder ob es zum Arzt will. "Die Kinder hatten sämtliche Freiheiten zu entscheiden, was sie wirklich wollen", sagte die Frau. Ihr Sohn habe etwa selbst beschlossen, nicht mehr krankenversichert sein zu wollen. Sie habe ihm auch stets freigestellt, ob er in eine Klinik gehen will. "Es waren immer genug Artzney da", sagte der Mann.
Das Paar aus Lonnerstadt bei Erlangen wehrte sich zudem gegen die Bezeichnungen "Guru" und "Sekte". Diese Begriffe seien von einer Journalistin erfunden worden und diffamierten die Familienmitglieder, die lediglich "einfach anders sind als wir", sagte der Verteidiger der Mannes.
Laut Anklage beeinflusste der 55-Jährige das Leben der Familie mit seinen religiösen Anschauungen. Er sehe sich als Lehrer der "Neuen Gruppe der Weltdiener". Dies bestritt der Angeklagte: "Ich habe mich allerhöchstens als Lehrer der zeitlosen Weisheit bezeichnet." Zu der genannten Gruppe gehöre die Familie nicht.
Die Mutter zog Ende 1999 mit ihren 11, 12 und 14 Jahren alten Kindern mit dem Angeklagten zusammen. Ihr kranker Sohn zog mit 15 Jahren dann zu seinem leiblichen Vater.
Mukoviszidose ist eine vererbte, angeborene Stoffwechselkrankheit. Sie ist bislang unheilbar. Die Atemwege in der Lunge, die Ausführungsgänge an der Bauspeicheldrüse und die Gallenwege verstopfen dabei mit zähem Schleim. "Mukoviszidose macht eine intensive Behandlung erforderlich", sagte der Arzt des Sohnes. Im Schnitt sei alle drei Monate eine ambulante Therapie nötig. Das Sterbealter liege in Deutschland bei etwa 30 bis 35 Jahren.
Für den Prozess sind vier Tage angesetzt. Ein Urteil soll am 25. Juli gesprochen werden.