Mit dem Partner ins Heim

Der Mann ist pflegebedürftig, die Frau noch fit. Ein Rentner-Paar will zusammen bleiben und entscheidet: Haus aufgeben und in eine Seniorenresidenz ziehen. So geht es ihnen dort.
Tom Nebe, AZ |
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Rosemarie Huber und ihr Lebensgefährte Heinrich leben seit sechs Jahren in einer Seniorenresidenz.
Foto: Henning Kaiser/dpa Rosemarie Huber und ihr Lebensgefährte Heinrich leben seit sechs Jahren in einer Seniorenresidenz.

Der Mann ist pflegebedürftig, die Frau noch fit. Ein Rentner-Paar will zusammen bleiben und entscheidet: Haus aufgeben und in eine Seniorenresidenz ziehen.

Bonn - Der Umzug ist mir nicht schwergefallen.“ Rosemarie Huber lacht. Die 72-Jährige wohnt mit ihrem Partner Heinrich, 82, seit sechs Jahren in einem Seniorenstift in Bornheim bei Bonn. 75 Quadratmeter, zwei Zimmer, Küche. Wände und Böden wurden nach den Vorstellungen des Paares gestaltet, weil die Wohnung ohnehin renoviert werden musste. Für das Leben in der Seniorenresidenz haben sie ihr Haus aufgegeben. Es sind Fragen, die sich für viele Paare irgendwann stellen, wenn einer pflegebedürftig wird: Nimmt man einen ambulanten Pflegedienst? Geht nur einer in die betreute Wohneinrichtung oder das Pflegeheim? Oder geht man gemeinsam? Für Huber war die Antwort klar: „Da, wo mein Partner ist, da ist auch meine Seele. Und dort geht es mir gut.“ Ihr erster Mann starb an einem Hirntumor. Die ambulanten Pflegekräfte, die vor seinem Tod täglich kamen, seien lieb und nett gewesen. „Aber sie kamen zeitlich sehr eingeschränkt. Morgens waren wir mit der Körperpflege meist schon fertig.“

Ihr Mann braucht seit einer Hirnblutung vor sechs Jahren Betreuung

An der Residenz schätzt sie, dass man dort jederzeit jemanden anrufen kann, wenn etwas ist. Nachdem ihr Mann Heinrich vor sechs Jahren stürzte und wegen einer Hirnblutung Betreuung benötigte, stand für sie fest, dass sie dort hinziehen würden. In einer Residenz wie dem Seniorenstift, wo Huber mit ihrem Partner lebt, sei es durchaus üblich, dass Paare gemeinsam in eine Wohnung ziehen, sagt Ulrike Kempchen von der Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen (BIVA) in Bonn. In München gibt es laut der Koordinierungsstelle „Wohnen im Alter“ 22 solcher Seniorenresidenzen. Der Vorteil: „Da kann die eine Person pflegebedürftig sein und die andere nicht“, so Kempchen.

In der Regel gibt es dort einen Miet- und einen Servicevertrag. Der Servicevertrag ist flexibel und kann Leistungen wie Essen, Putzdienste und Freizeitangebote umfassen. Separat kann noch ein Pflegevertrag abgeschlossen werden.

„Das ist besser so, da gibt es keinen Zoff“

Rosemarie Huber und ihr Partner Heinrich essen in der Residenz zu Mittag, dazu kommen Putzfrauen zum Saubermachen der Wohnung. Wäsche waschen, Frühstück, Abendbrot, Betten machen: All diese Dinge macht Huber selbst. „Ich bin schließlich noch gut dabei.“

Ihr Partner Heinrich ist Diabetiker und hat Alzheimer. Seine Medikamente werden ihm vom Pflegepersonal gegeben. „Das ist besser so, da gibt es keinen Zoff“, sagt Huber. Weil er Pflegestufe 0 hat, wird seine medizinische Versorgung über die Krankenkasse abgerechnet. Die restlichen Kosten – Miete und Betreuungsleistungen – teilen sich beide. Schwierig kann es werden, wenn beide Partner einen Pflegeheimplatz benötigen. Dann müssen Paare oder deren Angehörige erstmal eine Einrichtung finden, die entsprechende Doppelzimmer hat. „Es gibt dafür kein gesetzliches Anrecht“, so Kempchen.

Gerade für Paare, die viele Jahre zusammengelebt haben, ist es unvorstellbar, räumlich getrennt zu leben. Trotzdem sollten beide Partner den Schritt, gemeinsam in eine betreute Einrichtung zu ziehen, intensiv überdenken. Ein solcher Umzug kann zu einer Neu-Definition der Rollen in der Beziehung führen, erklärt Julia Scharnhorst, Gesundheitspsychologin aus Hamburg. „Aufgaben wie Haushalt oder Gartenarbeit fallen dann plötzlich weg.“ Klar ist: Es müssen Opfer gebracht werden. Dafür sollte man jedoch nicht ständig Dankbarkeit von seinem Partner einfordern, sagt Scharnhorst.

Deshalb gilt: „Im Vorfeld müssen sich Paare ehrlich gemeinsam fragen: Kriegen wir das hin?“ Für die Beziehung kann es nämlich durchaus auch die bessere Lösung sein, wenn nur der pflegebedürftige Partner umzieht.

Rosemarie Huber fiel die Entscheidung leicht. Sie kannte die Seniorenresidenz bereits vorher gut – die Einrichtung lag nur wenige Kilometer von ihrem Haus entfernt. Weil eine Dame vor ihnen für die Wunschwohnung absagte, standen sie nur wenige Wochen auf der Warteliste, bevor sie ihr neues Domizil beziehen konnten. Im Seniorenstift kennt sie nach sechs Jahren jeder: Sie ist im Turnverein, im Chor und hilft hin und wieder auch bei Aufgaben in der Residenz.

Und wie geht es ihrem Mann? Sie lacht wieder. „Ach, auch gut. Er geht gleich zu seiner wöchentlichen Skat-Runde.“

Wichtiges für den Umzug ins heim:

Mit einem Umzug in ein Seniorenheim ist eine Menge Arbeit verbunden. Ein kurzer Überblick, worauf dabei geachtet werden sollte.

Die Wahl des Heimes: „Wenn ich mich rechtzeitig selber um einen Heimplatz kümmere, dann weiß ich, wo ich hinkomme und was mit mir passiert“, rät Cathrin Redlin von der Caritas Altenhilfe in Berlin. Man müsse die Entscheidung dann niemand anderem überlassen. Aus ihrer Erfahrung weiß sie: „Wenn Angehörige entscheiden, entscheiden sie oft nach ihren eigenen Vorstellungen und nicht nach denen des Pflegebedürftigen.“

Prioritäten setzen: Jeder sollte sich vorab gut überlegen, was ihm bei dem Heim wichtig ist: Soll es in der Nähe der Kinder, von Freunden sein? Wie ist die Verkehrsanbindung? Komme ich von dort aus gut zu meinem Hobby? Und wie sieht es im Heim aus: Habe ich ein eigenes Bad, eine eigene Kochgelegenheit? Kann ich dort bleiben, wenn ich pflegebedürftig werde?

Das Heim vorher besuchen: Caritasmitarbeiterin Redlin rät zudem, sich vorab mehrere Häuser genauer anzugucken. „Gut ist auch, in dem Wunschhaus an Terminen teilzunehmen, zum Beispiel dem Herbstfest.“ So lerne man das Haus besser kennen.

Tipps für Paare: Es kann sein, dass der leicht pflegebedürftige Partner irgendwann viel mehr Pflege benötigt. Dafür sollte ein Pflegezentrum angeschlossen sein. „Dorthin kann der hoch pflegebedürftige Partner dann umziehen, wenn die Versorgung in der Wohnung nicht mehr möglich ist“, sagt Ulrike Kempchen von der Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen (BIVA).

Wer das Glück hat, ein Doppelzimmer zu finden, sollte auf ein wichtiges Vertragsdetail achten, rät Kempchen. Wenn möglich, sollte bereits bei Vertragsschluss geregelt werden, dass das Nebenbett nicht neu belegt wird, wenn der Partner stirbt. Dies ist oft gegen ein zusätzliches Entgelt möglich. Sonst kann es sein, dass man unerwartet einen neuen Bettnachbar bekommt, wenn kein Einzelzimmer frei ist.

Wichtige Papiere: Vor dem Einzug in das Wunschheim gibt es mehrere  Papiere zum Ausfüllen, wie Redlin erklärt. Dazu gehören neben dem Vertrag ein Anmeldebogen, der die Formalien des Einzugs regelt, ein ärztlicher Fragebogen, der vom Hausarzt ausgefüllt werden muss und auf dem pflegerelevante Diagnosen und die zu verabreichenden Medikamente vermerkt werden, sowie ein Biografiefragebogen. „Darin gibt es Fragen zum Beispiel dazu, was man gern in der Freizeit macht.“

Leistungsansprüche prüfen: Laut Sozialarbeiterin Redlin sollte man noch prüfen, ob man Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung hat – das könne bei der Finanzierung helfen. „Gut ist auch, eine Kopie der Patientenverfügung beim Heim zu hinterlegen“, sagt sie. Darin wird festgehalten, was man in einem Notfall an medizinischer Versorgung wünscht und was nicht. Eine Vorsorgevollmacht sei für das Heim – und einen selbst – ebenfalls hilfreich. „Damit klärt man, wer für einen entscheiden darf, wenn man es selber nicht mehr kann und kann festlegen, wie man bestimmte Dinge geregelt haben möchte“, sagt Redlin.

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