Mit Auto in Schülergruppe gefahren – 20-Jähriger vor Gericht

Bei Rot soll ein junger Autofahrer in Hürth bei Köln über die Ampel gefahren sein – ein Schulkind und ein Schulbegleiter kamen dabei ums Leben. Vor dem Kölner Landgericht spricht der Angeklagte nun.
dpa |
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Vor Gericht übernahm der Autofahrer Verantwortung für den Unfall.
Vor Gericht übernahm der Autofahrer Verantwortung für den Unfall. © Henning Kaiser/dpa
Köln

Vier Sekunden Rot und ein ungebremster Aufprall: Knapp ein Jahr nach dem tödlichen Unfall, nachdem er mit seinem Auto in Hürth bei Köln eine rote Ampel überfahren und eine Gruppe Grundschüler erfasst haben soll, muss sich ein 20-Jähriger vor dem Kölner Landgericht verantworten. Eine zehnjährige Schülerin und ein 25 Jahre alter Schulbegleiter waren damals ums Leben gekommen. Angeklagt ist der Mann unter anderem wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung. 

Bei Prozessbeginn am Montag übernahm der 20-Jährige Verantwortung für das Unglück. "Ich habe einen fürchterlichen Unfall gebaut, bei dem zwei junge Menschen ums Leben gekommen sind", hieß es in einer vom Verteidiger verlesenen Einlassung. 

Vom Aufprall durch die Luft geschleudert

Laut Anklage soll der 20-Jährige gegen Mittag des 4. Juni 2025 mit einem BMW eine bereits vier Sekunden Rot anzeigende Ampel mit bis zu 57 Kilometern in der Stunde überfahren haben. Zu dem Zeitpunkt habe eine Gruppe Viertklässler mit Lehrern und Begleitpersonen den Fußgängerüberweg bei Grün überquert. Drei Schüler und ein Schulbegleiter seien vom Fahrzeug des Angeklagten erfasst worden, der zudem nicht abgebremst habe.

Während zwei Schüler leicht an den Füßen verletzt wurden, wurden eine Zehnjährige und ein Schulbegleiter frontal erfasst und vom Aufprall durch die Luft geschleudert. Beide erlitten unter anderem schwere Kopfverletzungen. Das Mädchen starb zwei, der 25-Jährige neun Tage nach dem Unfall.

Der 20-Jährige ist bereits mehrfach nach Jugendstrafrecht vorbestraft. Neben fahrlässiger Tötung und Körperverletzung wird ihm zudem noch ein Verstoß gegen das Waffengesetz sowie Handel mit rund 122 Gramm Cannabis vorgeworfen. Ein Urteil in dem Fall soll Anfang Juni gesprochen werden.

Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Deutschen Presse-Agentur (dpa). Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an feedback@az-muenchen.de

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