Missbrauchsprozess von Freiburg: Kind für Sex im Internet verkauft - Urteil

Im Freiburger Fall um einen missbrauchten und an andere Männer verkauften Jungen ist am Dienstagmorgen das Urteil gefallen. Seine Mutter und ihr Partner müssen für mehrere Jahre ins Gefängnis.
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Die beiden Angeklagten müssen für mehrere Jahre ins Gefängnis.
Patrick Seeger/dpa Die beiden Angeklagten müssen für mehrere Jahre ins Gefängnis.

Freiburg - Nach dem jahrelangen Missbrauch eines Jungen aus Staufen bei Freiburg muss die Mutter des Kindes zwölf Jahre und sechs Monate in Haft. Ihren einschlägig vorbestraften Lebensgefährten verurteilten die Richter des Landgerichts Freiburg am Dienstag zu zwölf Jahren Gefängnis mit anschließender Sicherungsverwahrung.

Damit kommt der wegen schweren Kindesmissbrauchs bereits vorbestrafte Mann auch nach Verbüßung seiner Haftstrafe erstmal nicht frei. Die beiden Verurteilten sollen insgesamt 42.500 Euro Schmerzensgeld an den Jungen sowie an ein weiteres Opfer, ein kleines Mädchen, zahlen. Angeklagt waren zum Teil schwerste Sexualverbrechen an dem Kind sowie Zwangsprostitution in jeweils knapp 60 Fällen. Die beiden mussten sich auch wegen des Missbrauchs einer Dreijährigen verantworten.

Sie hatten das heute zehn Jahre alte Kind laut ihren Geständnissen nicht nur vielfach selber missbraucht, vergewaltigt und misshandelt, sondern es auch an andere Männer verkauft. Die Mutter und ihr einschlägig vorbestrafter Partner, beide Deutsche, haben die Taten vor Gericht eingeräumt.

Kind im Darknet angeboten

Das Paar vermarktete den damals in Staufen bei Freiburg lebenden Jungen demnach im Darknet - einem anonymen Bereich des Internet - auch an Freier aus dem In- und Ausland. Die an dem Kind begangenen schweren Sexualstraftaten wurden gefilmt und im Netz in einschlägigen Foren getauscht. Sie zeigen neben den Vergewaltigungen auch Erniedrigungen, Misshandlungen und Beschimpfungen des Opfers. Der Junge wurde maskiert und gefesselt. Die Sichtung der Fotos und Filme sowie das Ausmaß des Falles hatte sowohl Ermittler wie auch die am Prozess Beteiligten eigenen Angaben zufolge an ihre Grenzen gebracht.

In dem Fall gab es insgesamt acht Festnahmen und Anklagen. Zum einen lieferten die vielen Filmaufnahmen den Ermittlern wichtiges Beweismaterial. Zum anderen konnten mutmaßliche Mittäter vor allem auch wegen der umfangreichen Aussagen des Lebensgefährten der Mutter verhaftet und vor Gericht gestellt werden. Neben dem Paar waren in dem Fall sechs Männer angeklagt, darunter ein Schweizer und ein Spanier.

Junge lebt inzwischen bei einer Pflegefamilie

Das Rätsel des Prozesses blieb die Rolle der Mutter. Sie hatte im Gegensatz zu ihrem Freund nur unter Ausschluss der Öffentlichkeit ausgesagt, aber Beobachtern zufolge wenig zu ihren Motiven für die vielen Missbrauchstaten am eigenen Kind erklärt. Ein Sachverständiger, der psychiatrische Gutachter Hartmut Pleines, hatte ihr kaum ausgeprägte Fähigkeit zum Mitgefühl attestiert. Sie sei bereit gewesen, ihr Kind zu opfern und habe ihre eigenen Interessen über die ihres Kindes gestellt. Dass sie ihrem Freund hörig gewesen sei, wie es die Frau glauben machen wollte, verneinte Pleines.

Nicht nur grausame Verbrechen kamen ans Licht. Sondern auch Versäumnisse seitens Familiengerichten und Behörden. Sie hatten wichtige Informationen nicht weitergegeben und aneinander vorbei gearbeitet, ohne sich auszutauschen. So war das das Kind zwar einige Monate vor der Verhaftung des Paares aus der Familie genommen worden. Kurz darauf kam der Junge aber wieder zurück zur Mutter. Die Familiengerichte hatten dabei weder das Kind befragt, noch ihm einen Verfahrensbeistand an die Seite gestellt.

Dass mit dem 39-Jährigen ein vorbestrafter Pädokrimineller unter einem Dach mit dem Jungen lebte, entging den Behörden ebenfalls; das Kontaktverbot des Mannes zu Kindern und Jugendlichen wurde nicht überwacht. Hinweise der Schule zu einem möglichen Missbrauch des Jungen wurden vom Jugendamt als zu vage eingestuft, die Behörde behielt die Informationen der Schule für sich. Eine Aufarbeitung der Fehler läuft. Auch auf Landesebene wird dazu eine Arbeitsgruppe gebildet.

Das Kind lebt inzwischen bei einer Pflegefamilie. Von ihm ist wenig bekannt, außer, dass es ihm nach Worten seiner Anwältin den Umständen entsprechend gut geht. Eine Aussage vor Gericht blieb ihm erspart.

  • Themen:
Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.