Michelles Mörder gesteht
LEIPZIG - August 2008: Der 19-jährige Daniel V. entführt, missbraucht und erwürgt das achtjährige Mädchen. Zu Prozessbeginn legt er ein umfassendes Geständnis ab. Michelles Eltern fordern die Höchststrafe.
Das Verbrechen erschüttert im Sommer 2008 ganz Deutschland: Daniel V. lockt die achtjährige Michelle in seine Wohnung, misshandelt und vergewaltigt sie. Anschließend erwürgt der damals 18-Jährige das Mädchen. Am Montag begann der Prozess vor dem Leipziger Landgericht. Zu Beginn legte der der mutmaßliche Mörder ein umfassendes Geständnis ab und bekannte sich zu den Anklagevorwürfen.
„Als erstes möchte ich mich entschuldigen bei der Familie von Michelle, weil ich ihnen so einen großen Schmerz zugefügt habe“, sagte der 19-Jährige. Michelles Eltern waren jedoch nicht anwesend. „Sie merken, wie gerade alles wieder hochkommt“, so ihre Anwältin Alexandra Tust. Angeklagt ist Daniel V. wegen Mordes, Vergewaltigung, schweren sexuellen Kindesmissbrauchs und schwerer Körperverletzung. Michelles Eltern erhoben Nebenklage, sie fordern die Höchststrafe.
Erst im März 2009, sieben Monate nach dem Mord, erschien Daniel V. mit seiner Mutter bei der Polizei und bekannte sich schuldig. Er habe nicht die Kraft aufbringen können, sich früher zu stellen, sagte er vor Gericht.
Er flößt ihr Alkohol ein, dann vergeht er sich an dem Mädchen
Daniel V., der zu diesem Zeitpunkt eine Ausbildung zum Sozialassistenten machte, passte Michelle nach der Schule auf dem Heinweg ab. „Das Kind kannte den Beschuldigten und folgte ihm arglos in die Wohnung“, so Staatsanwalt Klaus-Dieter Müller. Zu diesem Zeitpunkt, so Verteidiger Heise, habe sein Mandant noch nicht die Absicht gehabt, Michelle zu töten. Misstrauisch sei die Achtjährige erst geworden, als sie merkte, dass Daniel V. vorhatte, sie zu knebeln. Sie versuchte zu fliehen. Daniel V. schlug das Mädchen und flößte ihr mit einem Trichter Alkohol ein. Später wurden 0,8 Promille festgestellt.
Dann vergewaltigte er sein Opfer. Um alles zu vertuschen, erwürgte er Michelle. Zwei Tage lang versteckte Daniel V. die Leiche in einer Abstellkammer, bis er sie in einem Teich versenkte. Dort fand sie drei Tage später ein Passant.
Der Verteidiger bezeichnete seinen Mandanten als „unreifen, zurückgebliebenen Teenager“. Er will beantragen, den nicht vorbestraften Angeklagten nach Jugendstrafrecht zu verurteilen. Die Höchststrafe würde dann zehn Jahren betragen. Bei Erwachsenen steht auf Mord eine lebenslange Freiheitsstrafe. Das Urteil wird für den 2. Oktober erwartet.Simona Asam