Menschen nach Maß

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US-Firma erhält ein Patent, das es erlaubt, Designer-Babys zu produzieren. Auf der Wunschliste stehen die Augenfarbe, der Körperbau und die Lebensdauer
MÜNCHEN Ihr Kind soll einmal blaue Augen haben? Kein Problem. Es soll einen sehr athletischen Körperbau haben? Wird erledigt. Es soll eine möglichst hohe Lebenserwartung haben? Nichts leichter als das. Für viele Menschen ist solcher Wunsch-Nachwuchs ein Alptraum. Doch in den USA wurde jetzt zum ersten Mal weltweit ein Patent erteilt, das es der Firma 23andMe erlaubt menschliche Samen- und Eizellen so zu selektieren, dass sich die Eltern bestimmte Eigenschaften ihres Kindes aussuchen können.
Die Unterlagen der US-Patentbehörde, die der AZ vorliegen, lesen sich wie aus einem Katalog von Dr. Frankenstein. So können die Eltern zum Beispiel anklicken: „Ich bevorzuge ein Kind mit einem geringen Darmkrebs-Risiko; ... ohne angeborene Herz-Defekte; ... mit einem geringen Brustkrebsrisiko.“ Es geht aber auch um das Aussehen: „Ich wünsche mir ein Kind mit blauen Augen“; oder sensorischen Eigenschaften: „Ich wünsche mir ein Kind, das Bitteres nicht schmecken kann.“ Und es geht noch weiter in der Horror-Liste: „Ich wünsche mir ein Kind, das die Muskeln eines Sprinters“ oder auch eines „Ausdauersportlers“ hat; eine „geringe Lactose-Intoleranz“. Die Eltern können sich für ihr Kind aber auch wünschen „eine möglichst hohe Lebensdauer“, „so niedrig wie mögliche Behandlungskosten bei Krankheiten“ oder „eine möglichst geringe Zeit, die in Krankenhäusern verbracht werden muss“.
Diese in den USA künftige mögliche Produktion von Designer-Babys sieht Christoph Then vom Münchner Verein Testbiotech kritisch: „Die genetische Identität eines Menschen darf nicht von Mode, Markt und Meinung abhängen. Eine kommerziell gesteuerte Eugenik ist ein fundamentaler Verstoß gegen die Menschenwürde. Geschäftsideen, die auf der Produktion von Designer-Babys beruhen, dürfen nicht durch Patente gefördert werden.“
Das in den USA erteilte Patent wurde auch für Europa und andere Länder angemeldet. Then ist sich aber sicher, dass dieses Patent in Europa nicht erteilt würde, weil es sich um eine Geschäftsidee handelt. „Diese gelten am Europäischen Patentamt – anders als in den USA – als nicht patentierbar.“ Allerdings werden auch in Europa immer wieder Patente auf menschliches Leben erteilt, die nach Ansicht von Gentech-Kritikern ethisch zweifelhaft sind.
So bekam ein australisches Unternehmen von der europäischen Behörde das ganz besonders umstrittene Patent zur „Genetischen Selektion von Sportlern“ erteilt. Dieser Gentest stützt sich auf die Blutuntersuchungen von unter anderen vielen hundert Elitesportlern, darunter auch Olympiateilnehmern. Der Test soll bei der Auswahl von Kindern und Jugendlichen zur Anwendung kommen, die in professionelle Trainingprogramme aufgenommen werden. Patentiert wurden damit auch Verfahren zur Auswahl der Sportler und zur Optimierung von Trainingsprogrammen.
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