Mechthild B.: „Frau Dr. Tod" oder „tolle Ärztin"?

In Hannover steht eine 59-jährige Internistin vor Gericht, die 13 Patienten durch überhöhte Gaben von Morphium getötet haben soll. Doch MechthildB. bestreitet die Vorwürfe
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Sagte zum ersten Mal vor Gericht aus: Die Krebsärztin Mechthild B.
dpa 2 Sagte zum ersten Mal vor Gericht aus: Die Krebsärztin Mechthild B.
Vor dem Gerichtsgebäude fand eine Demonstration für die Angeklagte statt.
ap 2 Vor dem Gerichtsgebäude fand eine Demonstration für die Angeklagte statt.

In Hannover steht eine 59-jährige Internistin vor Gericht, die 13 Patienten durch überhöhte Gaben von Morphium getötet haben soll. Doch MechthildB. bestreitet die Vorwürfe

HANNOVER Vor dem Justizgebäude sind Plakate wie „Schmerzfrei sterben und nicht krepieren“ und „Jeder Mensch erwartet das von seinem Arzt“ zu sehen. Die Solidarität gilt der Angeklagten Mechthild B., die sich im Landgericht in Hannover gegen schwere Anschuldigungen verteidigen muss. Die Staatsanwaltschaft wirft der 59-jährigen Ärztin vor, zwischen 2001 und 2003 insgesamt 13 Patienten durch überhöhte Gaben von Morphium oder des Beruhigungsmittels Diazepam getötet zu haben.

Die Krebsärztin in einer Klinik in Langenhagen habe den Patienten im Alter von 52 bis 96 Jahren „entgegen den Regeln der ärztlichen Kunst“ unangemessen hohe Schmerzmitteldosen verordnet, sagte Oberstaatsanwältin Regina Dietzel-Gropp. Bei der Mehrzahl der 13 Patienten sei die Gabe von Morphin überhaupt nicht indiziert gewesen, bei den übrigen die Dosen zu hoch.

Die Oberstaatsanwältin warf der Internistin zudem unzureichende Diagnosen vor. Sie schilderte einen Teil der Patienten als keineswegs unheilbar krank.

Sie widerspreche „entschieden allen vorgetragenen Anschuldigungen“, sagte dagegen die Angeklagte unter Tränen und mit stockender Stimme. In keinem der 13 Fälle sei über die Gabe von Morphin und anderen Artzney der Tod „verursacht oder beschleunigt“ worden. Jeder habe sich in der letzten Lebensphase befunden.

Die Therapien mit Morphin und Diazepam seien „medizinisch indiziert“ gewesen. Sie fügte hinzu: „Bei keinem meiner Patienten habe ich den Tod bewusst herbeigeführt oder gewollt.“ Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft seien „unvorstellbar und haltlos“.

Eine komplizierte Ausgangslage für das Gericht – weswegen auch mit einem Urteil nicht vor Mitte nächsten Jahres gerechnet wird. Dies ist eine ungewöhnlich lange Dauer – vor allem, da der Prozess schon im Februar 2008 begonnen hatte. Er musste aber nach rund 20 Verhandlungsterminen wegen der schweren Erkrankung eines Richters abgebrochen werden und wird jetzt komplett neu aufgerollt. Im Gegensatz zu damals äußerte sich die Angeklagte dieses Mal zu den gegen sie erhobenen Vorwürfen.

Die Verteidigung rügte zu Prozessbeginn die „Verfassungswidrigkeit“ der unangemessen langen Verhandlungsdauer in dem Fall. Anwalt Matthias Waldraff sagte, es handele sich nicht „um ein faires und rechtsstaatliches Verfahren“. Der Meinung sind auch zahlreiche Patienten der Ärztin, die im Gerichtssaal ihre Solidarität bekunden. Sie habe „für ihre Patienten gelebt“, sagt eine Frau und: „Sie ist eine tolle Ärztin“.

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