Mann verklagt Kinderwunschzentrum: Urteil erwartet

Im Zivilprozess eines Mannes gegen ein Hamburger Kinderwunschzentrum um Unterhaltszahlungen für ein künstlich gezeugtes Kind wird Heute das Urteil erwartet. Der Kläger verlangt von der Klinik, die Unterhaltskosten für ein mittlerweile fünf Jahre altes Mädchen zu übernehmen.
dpa |
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Aufnahme einer Mikroinjektion von Spermien in eine Eizelle. Foto: Ralf Hirschberger/symbol
dpa Aufnahme einer Mikroinjektion von Spermien in eine Eizelle. Foto: Ralf Hirschberger/symbol

Hamburg - Seine Ex-Frau habe seine Unterschrift auf dem Antragsformular für den letzten Versuch einer künstlichen Befruchtung mit Fremdsamen gefälscht und die Klinik habe die Einwilligung nicht geprüft. Nach Angaben eines Gerichtssprechers geht es auch um die Frage, ob der Mann seine Frau autorisiert hat, für ihn zu unterschreiben.

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Notarielle Zustimmung nicht zurückgezogen

Der Kläger gibt an, er habe seine damalige Frau nach dem anfänglichen Einverständnis und mehreren erfolglosen Anläufen darüber informiert, dass er gegen weitere Befruchtungsversuche sei. Der Mann hatte vor Beginn der ersten Behandlung wie üblich notariell bestätigt, dass er die Vaterschaft anerkennen werde. Später versäumte er es nach Angaben seines Anwalts allerdings, diese Zustimmung zu widerrufen. Im Dezember 2010 kam dann das Mädchen zur Welt. Seitdem zahle sein Mandant 500 Euro Unterhalt im Monat. Ein Verfahren gegen die Frau wegen der gefälschten Unterschriften war eingestellt worden.

 

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