Mädchen im Wald ermordet - Lebenslange Haft für Betreuerin

In einem Wald bei Göttingen wird die Leiche eines 15-jährigen Mädchens entdeckt. Fast ein Jahr später verurteilt ein Gericht die frühere Betreuerin wegen Mordes. Wie kommt es zu der Entscheidung?
dpa |
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Eine Sozialarbeiterin ist wegen Mordes an einem 15-jährigen Mädchen verurteilt worden. (Archivbild)
Eine Sozialarbeiterin ist wegen Mordes an einem 15-jährigen Mädchen verurteilt worden. (Archivbild) © Maurice Dirker/dpa
Göttingen

Im Prozess um den gewaltsamen Tod eines 15-jährigen Mädchens in einem Waldstück bei Göttingen ist eine Sozialarbeiterin wegen Mordes verurteilt worden. Die frühere Jugendbetreuerin des Opfers muss lebenslang in Haft, wie das Landgericht Göttingen entschied. "Sie sind eine Mörderin", sagte der Richter in Richtung der 24-jährigen Deutschen. Die Tat sei von A bis Z durchgeplant gewesen.

Die Angeklagte und das Mädchen kannten sich aus einer Wohngruppe einer Kinder- und Jugendhilfe. Hintergrund der Tat seien aber Streitigkeiten der Angeklagten mit ihrem Ex-Partner gewesen, den sie dem Gericht zufolge zurückwollte. Durch den geplanten Mord habe sich die Frau Zugang zum Handy des Mädchens verschaffen wollen, um in dessen Namen Nachrichten zu verschicken. 

Spaziergängerin findet Leiche am nächsten Morgen 

Nach Überzeugung der Strafkammer tötete die 24-Jährige das Mädchen am 29. Juni 2025 nahe einer Burgruine in einem abgelegenen Waldstück. Dafür machte Angeklagte die Jugendliche zunächst mit Augentropfen in einem Getränk benommen. Dann schlug sie sie mit einem Stein und fügte ihr anschließend für einen Suizid typische Schnittverletzungen zu. Die 15-Jährige verblutete gegen Mitternacht und wurde erst am Morgen von einer Spaziergängerin entdeckt. 

Die Angeklagte hatte im Prozess eingeräumt, für den Tod des Mädchens verantwortlich zu sein. Einen geplanten Mord stritt sie aber ab. Mit dem Strafrahmen in der Verurteilung entsprach das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Schwurgerichtskammer sprach von einem heimtückischen Mord aus niederen Beweggründen. 

Der Vertreter der Nebenklage hatte für die Mutter der Getöteten neben der lebenslangen Strafe auch die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld gefordert. Die Verteidiger hatten sich für eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung zu drei Jahren ausgesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Deutschen Presse-Agentur (dpa). Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an feedback@az-muenchen.de

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