Loveparade-Unglück: Gericht will keinen Prozess eröffnen

Bleibt das Drama von Duisburg mit 21 Toten ohne juristische Folgen? - Nach dem Loveparade-Unglück 2010 soll es nach einem Beschluss des Duisburger Landgerichts keinen Strafprozess geben.
az, dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Bei der Loveparade in Duisburg am 24. Juli 2010 starben 21 Menschen im tödlichen Gedränge. Bilder von der Katastrophe.
dpa 10 Bei der Loveparade in Duisburg am 24. Juli 2010 starben 21 Menschen im tödlichen Gedränge. Bilder von der Katastrophe.
Bei der Loveparade in Duisburg am 24. Juli 2010 starben 21 Menschen im tödlichen Gedränge. Bilder von der Katastrophe.
dpa 10 Bei der Loveparade in Duisburg am 24. Juli 2010 starben 21 Menschen im tödlichen Gedränge. Bilder von der Katastrophe.
Bei der Loveparade in Duisburg am 24. Juli 2010 starben 21 Menschen im tödlichen Gedränge. Bilder von der Katastrophe.
dpa 10 Bei der Loveparade in Duisburg am 24. Juli 2010 starben 21 Menschen im tödlichen Gedränge. Bilder von der Katastrophe.
Bei der Loveparade in Duisburg am 24. Juli 2010 starben 21 Menschen im tödlichen Gedränge. Bilder von der Katastrophe.
dpa 10 Bei der Loveparade in Duisburg am 24. Juli 2010 starben 21 Menschen im tödlichen Gedränge. Bilder von der Katastrophe.
Bei der Loveparade in Duisburg am 24. Juli 2010 starben 21 Menschen im tödlichen Gedränge. Bilder von der Katastrophe.
dpa 10 Bei der Loveparade in Duisburg am 24. Juli 2010 starben 21 Menschen im tödlichen Gedränge. Bilder von der Katastrophe.
Bei der Loveparade in Duisburg am 24. Juli 2010 starben 21 Menschen im tödlichen Gedränge. Bilder von der Katastrophe.
dpa 10 Bei der Loveparade in Duisburg am 24. Juli 2010 starben 21 Menschen im tödlichen Gedränge. Bilder von der Katastrophe.
Bei der Loveparade in Duisburg am 24. Juli 2010 starben 21 Menschen im tödlichen Gedränge. Bilder von der Katastrophe.
dpa 10 Bei der Loveparade in Duisburg am 24. Juli 2010 starben 21 Menschen im tödlichen Gedränge. Bilder von der Katastrophe.
Bei der Loveparade in Duisburg am 24. Juli 2010 starben 21 Menschen im tödlichen Gedränge. Bilder von der Katastrophe.
dpa 10 Bei der Loveparade in Duisburg am 24. Juli 2010 starben 21 Menschen im tödlichen Gedränge. Bilder von der Katastrophe.
Bei der Loveparade in Duisburg am 24. Juli 2010 starben 21 Menschen im tödlichen Gedränge. Bilder von der Katastrophe.
dpa 10 Bei der Loveparade in Duisburg am 24. Juli 2010 starben 21 Menschen im tödlichen Gedränge. Bilder von der Katastrophe.
Bei der Loveparade in Duisburg am 24. Juli 2010 starben 21 Menschen im tödlichen Gedränge. Bilder von der Katastrophe.
dpa 10 Bei der Loveparade in Duisburg am 24. Juli 2010 starben 21 Menschen im tödlichen Gedränge. Bilder von der Katastrophe.

Duisburg - Wie das Gericht am Dienstag bestätigte, wurde die Anklage gegen zehn Beteiligte nicht zur Hauptverhandlung zugelassen. Bei der Loveparade in Duisburg am 24. Juli 2010 war es an einer Engstelle zu einem tödlichen Gedränge gekommen. 21 Menschen starben bei dem Technofestival, mindestens 652 wurden verletzt, einige von ihnen schwer.

Im Februar 2014 hatte die Staatsanwaltschaft Duisburg Anklage gegen sechs Mitarbeiter der Stadt Duisburg und vier Mitarbeiter des Veranstalters erhoben. Ihnen wurden fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen. Seitdem hatte das Landgericht im sogenannten Zwischenverfahren aufwendig geprüft, ob eine Verurteilung im Hauptverfahren, der Gerichtsverhandlung, wahrscheinlich ist. Das Gericht erließ nun einen sogenannten Nichteröffnungsbeschluss.

Gegen ihn können die Staatsanwaltschaft Duisburg und Nebenkläger beim Oberlandesgericht Düsseldorf eine sogenannte sofortige Beschwerde einlegen. Wird diese abgelehnt, gibt es kein weiteres Rechtsmittel.

  • Themen:
Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.