Loveparade-Katastrophe kommt vor Gericht

Die Loveparade-Katastrophe in Duisburg wird nun doch in einem Strafprozess aufgearbeitet.
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Am 24.07.2010 kam es bei der Loveparade zu einer verheerenden Massenpanik.
dpa Am 24.07.2010 kam es bei der Loveparade zu einer verheerenden Massenpanik.

Duisburg - Das hat das Düsseldorfer Oberlandesgericht entschieden und am Montag mitgeteilt.

Die Nachbeben der Duisburger Loveparade-Katastrophe sind nach wie vor zu spüren. 21 Menschen wurden damals erdrückt, mindestens 650 verletzt. Immer noch ringt die Justiz um die Schuldfrage.

DAS UNGLÜCK

Die Firma Lopavent des Fitnessketten-Unternehmers Rainer Schaller veranstaltet am 24. Juli 2010 die Loveparade in Duisburg. Am Nachmittag kommt es an einer Engstelle zu einem tödlichen Gedränge. 21 Menschen werden erdrückt, mindestens 652 Menschen verletzt, einige von ihnen schwer. Viele leiden bis heute unter den Folgen.

DIE ERMITTLUNGEN

Nach dem Unglück ermittelt die Staatsanwaltschaft Duisburg mit einem Riesenaufwand. Im Februar 2014 erhebt sie Anklage gegen sechs Mitarbeiter der Stadt und gegen vier Mitarbeiter des Veranstalters. Ihnen werden fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen. Das Landgericht prüft anschließend über zwei Jahre, ob es die Anklage zur Hauptverhandlung zulässt. In Frühjahr 2016 dann die Entscheidung: Die Anklage wird nicht zugelassen. Das wesentliche Beweismittel, das Gutachten des britischen Panikforschers Keith Still, sei nicht verwertbar. Es leide "an gravierenden inhaltlichen und methodischen Mängeln". 460 Seiten hat der Beschluss.

DER STREIT UM DIE ANKLAGE

Die Staatsanwaltschaft legt Beschwerde gegen diese Entscheidung ein und begründet das auf 750 Seiten. Die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf unterstützt die Begründung "uneingeschränkt". Sie sei "umfassend und überzeugend". Mitte September werden sämtliche Akten, die beim Landgericht zwei Abstellräume füllen, nach Düsseldorf gefahren. Im April gehörten zur sogenannten Hauptakte mit den wichtigsten Dokumenten fast 47.000 Blatt, die 99 Ordner füllten. Die weiteren Unterlagen waren in mehr als 800 Ordner sortiert. Viele Stunden Videos von Überwachungskameras und Handys kommen hinzu. Die elektronischen Gerichtsakten zur Katastrophe umfassten fast zehn Terabyte.

DER AKTUELLE STAND

Nach der heutigen Entscheidung des Oberlandesgerichts steht nun fest, dass es doch noch zu einem Prozess kommen wird. Für seine Entscheidung musste das Gericht sämtliche Unterlagen und Beweismittel nochmals bewerten.

DAS WEITERE GUTACHTEN

Die Staatsanwaltschaft Duisburg will noch ein weiteres Sachverständigengutachten einreichen. Es soll die Anklage untermauern, nachdem das Landgericht das Still-Gutachten als "nicht verwertbar" beurteilte. Das Gutachten soll der Experte für Verkehrssicherheit und die Sicherheit bei Großveranstaltungen, Professor Jürgen Gerlach aus Wuppertal, erstellen. "Es ist noch nicht absehbar, wann das Gutachten fertig sein wird", sagt Sabine Weiler von der Staatsanwaltschaft Duisburg.

DIE FRIST

Liegt bis zum 27. Juli 2020 kein erstinstanzliches Urteil vor, verjähren die Taten. "Absolute Verjährungsfrist" nennen Juristen das - gut zehn Jahre nach dem Unglück vom 24. Juli 2010: Das letzte Opfer war am 28. Juli gestorben. Ist bis dahin jedoch ein Urteil ergangen, ist keine Verjährung mehr möglich, bis das Verfahren rechtskräftig abgeschlossen ist.

  • Themen:
Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.