Lebenslange Haft für Mord an Nachtschwester
LÜBECK - Die Nachtschwester einer psychiatrischen Klinik erwiderte seine Liebe nicht. Deshalb rastete ein 27-jähriger Kranker aus. Er überraschte die 23-jährige Schwester im Schlaf, schlug mit einem Brecheisen auf sie ein und stach ihr mit Messern in die Brust. Jetzt bekommt er lebenslänglich.
Für den heimtückischen Mord an einer Nachtschwester einer Einrichtung für psychisch Kranke hat das Lübecker Landgericht einen 27-Jährigen am Donnerstag zu lebenslanger Haft verurteilt. Damit folgte die Kammer dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Der Mann hatte zu Prozessbeginn geschwiegen, gegen Ende der Verhandlung aber doch ein Geständnis abgelegt. Als Motiv gab er verschmähte Liebe an.
Laut Gericht überraschte der Mann die 23 Jahre alte Frau im März im Schlaf, schlug zehnmal mit einem Brecheisen auf sie ein und stach ihr mehrmals mit Messern in die Brust. Anschließend flüchtete er mit einem Auto. Zwei Tage später stellte sich der Mann der Polizei. Die Verteidigung hatte keinen Strafantrag gestellt.
Opfer gab Täter keinen Anlass zu Hoffnungen
Der wegen räuberischer Erpressung vorbestrafte junge Mann war wegen einer dissozialen Persönlichkeitsstörung in einer Wohngruppe für psychisch Kranke im Ahrensburger "Haus Rümeland" untergebracht. An dem Abend, an dem das Opfer seine erste Nachtwache antrat, soll er der Frau seine Liebe gestanden haben. "Das Opfer gab ihm keinen Anlass, zu glauben, dass sie seine Gefühle erwiderte", sagte der Vorsitzende Richter. Dennoch habe der Angeklagte sie gefragt, ob sie sich nicht auch einmal näher kennenlernen könnten. "Freundlich lächelnd hat sie abgelehnt", aber der Angeklagte habe das Lächeln als Auslachen gedeutet, hieß es in der Urteilsbegründung.
Die Trauer des 27-Jährigen habe sich in Wut gewandelt. Angestachelt durch zwei Gewaltfilme auf DVD habe er sich zu der Tat entschlossen. "Er wählte bewusst den Kuhfuß, das größte seiner Werkzeuge aus, um sie zu töten", sagte der Richter. Die Tat sei genau geplant gewesen. "Die Geschädigte hatte keine Chance, sie war dem brutalen Angriff von Anfang an ausgeliefert", sagte der Richter. Neben Heimtücke liege ein niedriger Beweggrund vor, denn es sei dem Angeklagten um Vergeltung gegangen für eine "eigentlich banale Alltagssituation". Eine verminderte Schuldfähigkeit liege nicht vor, da die Persönlichkeitsstörung des Angeklagten nicht schwer genug sei. "Die Tat ist nicht aufgrund einer Krankheit passiert."
Frau laut Gericht ohne Chance zur Verteidigung
Der Täter sei auf Socken durch die enge Durchreiche in die Küche geschlichen, um möglichst wenig Geräusche zu machen. Dort habe er zwei lange Messer genommen und mit einem Monate zuvor entwendeten Schlüssel den Bereitschaftsraum aufgeschlossen. "In Tötungsabsicht schlug er auf sein Opfer ein, stach zweimal mit den Messern in die Brust und schnitt ihr zum Schluss den Hals auf."
Anders als von der Staatsanwaltschaft gefordert, stellte das Gericht jedoch keine besondere Schwere der Schuld fest. Staatsanwältin Ulla Hingst und die Nebenklage wollen Rechtsmittel prüfen. Auch sei zu prüfen, ob es ein Verfahren gegen das "Haus Rümeland" geben soll, dem die Familie schwere Fehler bei den Sicherheitsvorkehrungen vorgeworfen hatte, sagte Hingst. Die Verteidigung sprach von einem gerechten Urteil. "Es handelt sich um ein schweres, schreckliches Verbrechen", sagte der Anwalt. Er wolle keine Revision beantragen.
dpa/Nathalie Klüver
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