Lebenslang für fünffachen Frauenmörder
Lebenslange Haftstrafe für einen Serienmörder: Das Kieler Landgericht hat am Mittwoch einen 65-Jährigen wegen Mordes an fünf Frauen verurteilt.
Kiel - Er ist nach Ansicht des der 8. großen Strafkammer voll schuldfähig. Der Mann hatte gestanden, die Frauen aus dem Großraum Hamburg zwischen 1969 und 1984 getötet und vergewaltigt zu haben. Die Opfer waren zwischen 15 und 22 Jahren alt.
Die besondere Schwere der Schuld stellte das Gericht nicht fest, anders als es die Staatsanwaltschaft verlangt hatte. Sie will Rechtsmittel prüfen. Auch die Verteidigung erwägt eine Revision.
Erst 27 Jahre nach dem letzten Mord waren die Fahnder dem Maurer im April 2011 dank neuer DNA-Untersuchungsmethoden auf die Spur gekommen. Treffer war ausgerechnet die Speichelprobe seines Bruders, die den Tatortspuren vom letzten Mord 1984 an einer Schwesternschülerin extrem ähnlich waren. Der bis dahin unauffällige 65-Jährige wurde in seinem Reihenhaus in Henstedt-Ulzburg festgenommen. Er gestand den Mord an der Schwesternschülerin und später vier weitere nicht aufgeklärte Taten.
"In allen fünf Fällen liegt Mord vor", sagte der Vorsitzende Richter Jörg Brommann. Die ersten vier Male habe der Mann gemordet, um seinen Geschlechtstrieb zu befriedigen. Außerdem wollte er eine weitere Straftat, die Störung der Totenruhe, ermöglichen.
Der Maurer hatte seinen Opfern laut Anklage aufgelauert und sie vollkommen unvermutet überfallen. In vier Fällen erwürgte er die jungen Frauen mit bloßen Händen. Dann verging er sich an drei Leichen, im vierten Fall versuchte er dies vergeblich. Zwei der Frauen überraschte der Mann derart, dass das Gericht dies als Heimtücke - ein weiteres Mordmerkmal - wertete. Sein letztes Opfer vergewaltigte er, bevor er die Frau strangulierte.
Der Richter beschrieb den zweifachen Vater und Großvater als einen Mann, der schon als Jugendlicher Frauen gegenüber unsicher war. Mit 17 Jahren entwickelte er dann sexuelle Gewaltfantasien. "Er träumte nachts im Halbschlaf, Mädchen mit Gewalt zu nehmen und fühlte das wie einen Zwang", sagte Brommann. "Dabei stellte er sich Situationen vor, in denen die Mädchen sich nicht wehren oder nicht schreien konnten."
Brommann: "Es ging dem Angeklagten nicht um die Tötung seiner Opfer, sondern um das Wehrlosmachen, und sie zum Schweigen zu bringen." Der Angeklagte sei nicht psychisch krank. Er sei zielstrebig, entschlossen und teilweise taktierend vorgegangen. Bei keiner der Taten sei er erheblich in seiner Steuerungsfähigkeit beeinträchtigt gewesen. Brommann widersprach damit der Verteidigung, die weniger als 15 Jahre Haft gefordert hatte.
Im Prozess hatte der Angeklagte geschwiegen; nur sein Verteidiger bestätigte das Geständnis aus der Haft. Erst in seinem Schlusswort bat er die Angehörigen der Opfer und seine eigene Familie um Entschuldigung. "Ich bin in den letzten 20 Jahren ein ganz anderer Mensch geworden, es tut mir sehr leid."
Nach Angaben des Verteidigers hält die Familie weiter zu dem Täter. Bevor er aus dem Gefängnis kommt, wird er mindestens 80 Jahre alt sein.
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