Lange Haftstrafe im tödlichen Kleingartenkrieg

Weil er im Streit um Rasenmäherlärm in einer Schrebergarten-Anlage seinen Nachbarn erschossen hat, muss ein 61-Jähriger wegen Totschlags siebeneinhalb Jahre in Haft.
dpa |
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Trier - Im Streit um Rasenmäherlärm in einer Schrebergarten-Anlage hat ein 61-Jähriger seinen Nachbarn erschossen hat. Jetzt muss er wegen Totschlags siebeneinhalb Jahre in Haft.

Mit dem Schuss habe der Maurer dem 68-jährigen Nachbarn einen Denkzettel verpassen wollen, er habe ihn nur verletzen wollen und dabei dessen Tod billigend in Kauf genommen, sagte die Vorsitzende Richterin Petra Schmitz bei der Urteilsverkündung am Landgericht Trier. Der Mann schoss auf den Nachbarn, als dieser wutentbrannt auf sein Grundstück kam und mit einer Holzlatte auf die Rasenmäher einschlug, die dort standen.

Die Atmosphäre zwischen den beiden Nachbarn sei seit Jahren "vergiftet" gewesen. Immer wieder sei es zum Streit gekommen - etwa wegen eines zu lauten Radios, Mähers oder Traktors. "Man ließ nichts aus, um sich gegenseitig zu schikanieren", sagte Schmitz. Der Zwist hatte bereits zuvor Polizei und Justiz mehrfach beschäftigt.

Im März nahm der Kleinkrieg dann ein tragisches Ende, als der Nachbar mit der etwa zwei Meter langen Holzlatte zum Garten des 61-Jährigen kam, der dort im Liegestuhl lag. Als der 68-Jährige auf die Rasenmäher einschlug, holte der 61-Jährige ein Gewehr aus seiner Laube und traf den Nachbarn in die Brust. Dieser verblutete innerlich.

Die Staatsanwaltschaft hatte acht Jahre Haft gefordert, die Verteidigung auf ein "angemessenes und mildes Urteil" plädiert. Der 61-Jährige hatte im Prozess erklärt, er habe sich an jenem Tag von seinem Nachbarn bedroht gefühlt - und dem Mann mit der Waffe nur drohen wollen.

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