Kündigung wegen Schweißgeruchs rechtens: Architekt unterliegt vor Gericht

Dumm gelaufen für den Denkmalschützer: Der Architekt unterlag in einem Prozess vor dem Arbeitsgericht der Stadt Köln. Die hatte ihm in der Probezeit gekündigt, und dies mit seinem Körpergeruch begründet. Die Kündigung war rechtens - der Stil bleibt indes fragwürdig.
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Brücke in Köln
dpa Brücke in Köln

Dumm gelaufen für den Denkmalschützer: Der Architekt unterlag in einem Prozess vor dem Arbeitsgericht der Stadt Köln. Die hatte ihm in der Probezeit gekündigt, und dies mit seinem Körpergeruch begründet. Die Kündigung war rechtens - der Stil bleibt indes fragwürdig.

(Angeblicher) Intensiver Schweißgeruch kann den Arbeitsplatz kosten - zumindest in der Probezeit. Diese Erfahrung musste jetzt ein bei der Stadt Köln beschäftigter 50-jähriger Architekt machen. Das Arbeitsgericht der Domstadt bestätigte am Donnerstag die von der Stadt wegen der ungepflegten Erscheinung des Denkmalschutz-Experten ausgesprochene Kündigung zum Ende seiner Probezeit.

Das Gericht betonte, die Kündigung sei weder sittenwidrig noch willkürlich. Bis zum Ende der Probezeit könne ein Arbeitsverhältnis grundsätzlich auch ohne Vorliegen eines Kündigungsgrundes ausgesprochen werden. Die Stadt Köln hatte die Entlassung des 50-jährigen mit dem angeblich ständigen Schweißgeruch des Architekten und dessen insgesamt ungepflegter Erscheinung begründet.

Mit den Leistungen des Architekten soll die Stadt dagegen zufrieden gewesen sein. Der Entlassene sah sich durch die Kündigung in seiner Intimsphäre verletzt und klagte auf Wiedereinstellung. Zum Zeitpunkt der Kündigung im November vergangenen Jahres befand sich der 50-Jährige noch in der Probezeit. Deshalb hätte die Stadt eigentlich gar keinen Kündigungsgrund angeben müssen.

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