Kronkorken-Prozess: Auto-Gewinner muss zahlen

Im erbittert geführten Prozess um den Hauptpreis eines Kronkorkenspiels hat der Gewinner eines Autos eine Niederlage erlitten.
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Ein Kronkorken aus einer Gewinnaktion der Brauerei Krombacher.
Krombacher Brauerei/Archiv/dpa Ein Kronkorken aus einer Gewinnaktion der Brauerei Krombacher.

Arnsberg - Der Gewinner eines Autos hat im erbittert geführten Prozess um den Hauptpreis eines Kronkorkenspiels eine Niederlage erlitten. Der Mann muss nach einer Entscheidung des Arnsberger Landgerichts einen Teil des Geldes aus dem Verkauf des gewonnenen Wagens an seine frühere Freundin zahlen. Da die Freunde zuvor beschlossen hätten, die Ausgaben des Ausflugs zu teilen, bei dem der Gewinn entstand, seien sie alle auch dessen "Miteigentümer". Der beklagte Mann könne den überraschenden Gewinn nicht einfach für sich behalten. Eine frühere Freundin hatte geklagt und sich jetzt durchgesetzt. Einen Vergleich hatten die Beteiligten abgelehnt.

Lesen Sie auch: Ist das noch Aufklärung? Diese Facebookseite sammelt wildfremde Kinderfotos im Netz

Die Clique hatte bei einem Wochenendausflug gemeinsam getrunken und die Kronkorken der Bierflaschen achtlos auf den Tisch geworfen. Der Beklagte aus dem sauerländischen Schmallenberg fischte sich einen heraus und entdeckte darauf das Symbol für den Hauptpreis eines Gewinnspiels der Brauerei. Er erhielt das Auto. Eine Frau, die mit am Tisch saß, fordert ein Fünftel des Gewinns, umgerechnet in bar einen Anteil von 5.736 Euro. Der Mann wollte zur Wiedergutmachung nur etwa 1.000 Euro zahlen. Die Kammer sprach der Frau nun 4.268 Euro zu.

Beide Parteien können noch in Berufung gehen. Die Anwältin der klagenden Frau zeigte sich aber zufrieden mit der Entscheidung.

  • Themen:
Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.