Krebskranke zu "Spenden" gedrängt: Drei Jahre Haft für Essener Ex-Chefarzt
Noch in seinem Schlusswort wies Christian B. alle Vorwürfe zurück, die Richter sahen insgesamt “fehlendes Unrechtsbewusstsein” beim Angeklagten. Laut ihrem Urteil muss der Chirurg für drei Jahre in Haft, weil er lebensrettende Eingriffe in 30 Fällen nur gegen Geldgeschenke durchführte.
Der Ex-Chefarzt der Uniklinik Essen, Christoph B., ist zu einer Haftstrafe von drei Jahren verurteilt worden, weil er todkranke Krebspatienten zu Geldspenden genötigt haben soll. Der Vorsitzende Richter Wolfgang Schmidt sagte am Freitag in der Urteilsbegründung: “Bei den 'Spenden' handelte es sich nicht um freiwillige Leistungen aus Dankbarkeit. Es waren vielmehr ultimative Geldforderungen für eine Operation.” Mit dem Geld habe er Angeklagte sein Forschungskonto aufbessern wollen, betonte der Richter. Seine Forschungs- und Arbeitsbedingungen seien dadurch verbessert worden. Die Behauptung des Angeklagten, er habe niemals Spenden gefordert, sondern nur darum gebeten, sei von der Realität weit entfernt.
Schmidt bescheinigte B. ein “fehlendes Unrechtsbewusstsein”. Das Gericht sah es nach der umfangreichen Beweisaufnahme als erwiesen an, dass sich der Transplantationsexperte in insgesamt 30 Fällen der Bestechlichkeit schuldig machte, davon in drei Fällen in Tateinheit mit Nötigung sowie in einem Fall in Tateinheit mit Betrug. Außerdem verurteilte das Gericht den Mediziner wegen Betruges in acht Fällen und wegen Steuerhinterziehung in zwei Fällen.
Die Staatsanwaltschaft hatte für B. eine vierjährige Haftstrafe und drei Jahre Berufsverbot gefordert, sein Verteidiger dagegen auf Freispruch plädiert. B. selbst wies die Vorwürfe noch in seinem Schlusswort entschieden zurück. Staatsanwalt Hans-Joachim Koch hatte in seinem Abschlussplädoyer erklärt, B. sei für viele Patienten der letzte Strohhalm gewesen. Das habe er schamlos ausgenutzt. Die Patienten hätten sich das Leben bei ihm erkaufen und als Gegenleistung für eine zeitnahe und von ihm durchgeführte Operation eine “Geldspende” leisten müssen. Der Mediziner habe eigensüchtig und aus bloßer Geldgier gehandelt.
APD
- Themen: