Kosten für Gesundheit steigen: Worauf sich gesetzlich Versicherte ab 2027 einstellen müssen

Für gesetzlich Krankenversicherte wird die Gesundheitsversorgung ab 2027 in vielen Bereichen teurer. Trotz eines stabilen durchschnittlichen Beitragssatzes müssen sich Millionen Menschen auf höhere Eigenanteile einstellen. Welche Kosten steigen und wen es besonders trifft, zeigt unser Überblick.
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Ab dem 1. Januar 2027 steigen Eigenkostenanteile für gesetzlich Krankenversicherte.
Ab dem 1. Januar 2027 steigen Eigenkostenanteile für gesetzlich Krankenversicherte. © iStock/Gligatron

Medikamente, Krankenhausaufenthalte und Zahnersatz: Für gesetzlich Krankenversicherte in Deutschland könnte es ab Januar 2027 in mehreren Bereichen teurer werden. Zwar soll der durchschnittliche Beitragssatz zur Krankenversicherung bei 17,5 Prozent des Bruttogehalts stabil bleiben, doch gleichzeitig steigen die Eigenanteile für verschiedene Leistungen, wie "Bild.de" berichtet. Wer besonders betroffen ist und mit welchen Mehrkosten zu rechnen ist, zeigt unser Überblick.

Höhere Krankenkassenbeiträge für Gutverdiener

Ab 2027 steigt die Beitragsbemessungsgrenze von derzeit 5812,50 Euro auf 6375 Euro monatlich. Das bedeutet: Gutverdiener müssen künftig auf einen größeren Teil ihres Einkommens Krankenversicherungsbeiträge zahlen. Erst Gehaltsanteile oberhalb dieser Grenze bleiben beitragsfrei. Wer beispielsweise 6400 Euro brutto im Monat verdient, muss laut Vorlage rund 590 Euro mehr Kassenbeiträge im Jahr einkalkulieren, so "Bild.de".

Medikamente: Zuzahlungen steigen

Auch verschreibungspflichtige Medikamente werden teurer. Die gesetzliche Zuzahlung pro Packung soll von bisher mindestens fünf auf 7,50 Euro steigen. Der Höchstbetrag erhöht sich von zehn auf 15 Euro.

Wer jeden Monat ein Medikament benötigt und jeweils die Mindestzuzahlung leistet, zahlt laut "Bild.de" künftig 90 statt 60 Euro im Jahr. Das sind 30 Euro zusätzlich. Bei Menschen mit hohem Medikamentenbedarf können die Mehrkosten deutlich höher ausfallen. Für Versicherte gelten allerdings weiterhin Belastungsgrenzen.

Krankenhausaufenthalte kosten mehr

Wer stationär im Krankenhaus behandelt werden muss, soll ebenfalls stärker zur Kasse gebeten werden. Die gesetzliche Zuzahlung steigt von zehn auf 15 Euro pro Tag. Bei einem fünftägigen Krankenhausaufenthalt werden damit 75 statt bisher 50 Euro fällig. Die Zuzahlung wird höchstens für 28 Tage pro Jahr erhoben. Der Mximalbetrag liegt somit bei 430 Euro.

Zahnersatz: Krankenkassen zahlen weniger dazu

Auch beim Zahnersatz müssen Versicherte künftig mit höheren Eigenanteilen rechnen. Der Festzuschuss der Krankenkassen zur Regelversorgung soll von 60 auf 50 Prozent sinken. Wer ein lückenloses Bonusheft über fünf Jahre vorweisen kann, erhält künftig 60 statt 70 Prozent. Bei zehn Jahren sind es 65 statt 75 Prozent.

Kostet eine Zahnkrone in der Regelversorgung 400 Euro, steigt der Eigenanteil ohne Bonusheft laut "Bild.de" von 160 auf 200 Euro. Mit maximalem Bonus werden künftig 140 statt 100 Euro selbst fällig. Für Härtefälle soll es weiterhin eine vollständige Kostenübernahme der Regelversorgung.geben.

Homöopathie: Globuli künftig selbst bezahlen

Eine weitere Änderung betrifft homöopathische Mittel. Globuli und andere homöopathische Behandlungen sollen ab 2027 nicht mehr als freiwillige Zusatzleistung der gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Wer diese Leistungen nutzen möchte, muss die Kosten künftig selbst tragen.

Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Agentur teleschau. Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an info@teleschau.de

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