K.o.-Tropfen ins Glas gekippt: Lange Haftstrafe

Ein 46-Jähriger kippte zwei Frauen K.o.-Tropfen ins Glas und wurde wegen sexueller Nötigung, Körperverletzung und versuchten Mordes vom Landgericht Darmstadt verurteilt.
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Weil er zwei Frauen mit K.o.-Tropfen bewusstlos machte und sich an ihnen verging, verurteilte das Darmstädter Landgericht einen 46-Jährigen.
dpa Weil er zwei Frauen mit K.o.-Tropfen bewusstlos machte und sich an ihnen verging, verurteilte das Darmstädter Landgericht einen 46-Jährigen.

Darmstadt/Bensheim - Ein Moment der Ablenkung genügte. Im Trubel eines Kneipenfestivals im südhessischen Bensheim konnte der Mann so unbemerkt K.o.-Tropfen ins Glas der Frau träufeln. Später sucht er sich ein weiteres Opfer. Beide Frauen küsst der Mann, eine der Wehrlosen zieht er halb aus, beide lässt er bewusstlos zurück.

"Es ist für ihn ein sexuelles Verlangen, hilflosen Frauen den BH wegzunehmen", sagt der Vorsitzende Richter des Schwurgerichts Darmstadt, Volker Wagner, als er am Mittwoch das Urteil gegen den 46-Jährigen verkündet. "Es ging ihm um Erniedrigung." Die Kammer wertet die Übergriffe als besonders schwere sexuelle Nötigung und gefährliche Körperverletzung. Die Strafe: sieben Jahre und sechs Monate Haft. Ursprünglich war der Mann sogar wegen versuchten Mordes angeklagt.

 

Täter bleibt nach Urteil völlig gelassen

 

Das Urteil nimmt der 46-Jährige äußerlich ruhig auf. Vor drei Wochen beim Prozessbeginn hatte er sich noch fast leutselig gegeben. Dieses Mal hüllt er sich in Schweigen - und bespricht sich nach der Urteilsverkündung noch eine Weile mit seinem Verteidiger, ob er die Strafe akzeptieren soll. Das bleibt erst einmal offen, die beiden wollen sich das Urteil genau ansehen, so wie auch die Staatsanwaltschaft. Die Anklage hatte neun Jahre Haft gefordert, die Verteidigung um eine "milde Strafe" gebeten.

Lesen Sie hier: Grausames Verbrechen: Freund mit Tresor erschlagen und verbrannt – 11 Jahre Haft

Betäuben, Fesseln, Ausziehen - das sei die sexuelle Fantasie des alleinstehenden Mannes gewesen, sagt Richter Wagner. Der Mann habe schuhkartonweise CDs mit solchen Szenen besessen, um seine sexuellen Fantasien zu befriedigen. "Sexualität kann zur Sucht werden", sagt Wagner. "Sucht verlangt auch danach, ausgelebt zu werden." Der Mann habe die Fantasie in Wirklichkeit umsetzen wollen.

 

Versuchter Mord: Lebensgefährlich hohe K.o.-Tropfen-Dosis

 

Und er nahm dabei schlimmste Folgen in Kauf. "Das war eine brandgefährliche Geschichte", erklärt der Richter. Die Dosis der Tropfen sei hoch gewesen, der Angeklagte habe die Frauen "in die Nähe des Todes gebracht". Er habe sie nicht für Küsse allein enthemmen wollen. "Er wollte Frauen bewusstlos machen, damit er ihnen den BH ausziehen konnte."

Dass er den Tod der Opfer absichtlich herbeiführen wollte, sei aber nicht zweifelsfrei nachzuweisen. Deshalb schloss sich die Kammer nicht dem Vorwurf der Anklage an, es handele sich um versuchten Mord. "Es ist auch nicht zweifelsfrei, dass der Tod zu seinem sexuellen Trieb mit dazugehörte."

Lesen Sie hier: Verbotener vorehelicher Sex: Mord an Tochter aus religiösen Gründen

Die beiden Taten sind insgesamt gesehen keine Einzelfälle. Nach Angaben der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes wurde vor einigen Jahren ein sprunghafter Anstieg solcher Delikte verzeichnet. Es seien auch schon Menschen an den Folgen gestorben.

Die Hilfsorganisation Weißer Ring vermutet eine ziemlich hohe Dunkelziffer. Opfer schämten sich, meist sei der Täter ein Unbekannter, sagt Horst Cerny vom Landesverband Hessen. Er rät Frauen, bei Feiern, in Kneipen und in Diskotheken ihr Getränk nie aus den Augen zu lassen.

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.