Kleinkind nackt in dreckigen Keller gesperrt

Der Fall des "Segeberger kellerkindes" erregte bundesweit Aufsehen: Ein dreijähriges Kind wurde von der Polizei aus einem Kellerverschlag befreit. Jetzt stehen die Eltern vor Gericht.
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Im Keller dieses Haus in Bad Segeberg (Schleswig-Holstein) wurde im Juni 2012 der verwahrloste Junge aufgefunden.
dpa Im Keller dieses Haus in Bad Segeberg (Schleswig-Holstein) wurde im Juni 2012 der verwahrloste Junge aufgefunden.

Bad Segeberg - Unter großem Medienandrang hat der Prozess gegen die Eltern des sogenannten "Kellerkindes" aus Bad Segeberg begonnen. Sie sollen ihren damals dreijährigen Sohn am 13. Juni 2012 stundenlang in einem völlig verdreckten Keller eingesperrt haben. Polizeibeamte hatten das nackte und verängstigte Kind befreit. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 47 Jahre alten Vater und der 35-jährigen Mutter Freiheitsberaubung vor. Der Fall hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt.

Kurz nach Verlesung der Anklage deutete sich eine Verständigung an, ein sogenannter Deal: Wenn die Eltern ein Geständnis ablegen, können sie nach Angaben einer Sprecherin des Amtsgerichts auf eine Geldstrafe hoffen, die zur Bewährung ausgesetzt wird. Ein Urteil wird noch für den Mittwoch erwartet.

Die Eltern haben bisher zu den Vorwürfen geschwiegen. Der Vater muss sich auch wegen Körperverletzung vor Gericht verantworten. Er soll eine Tochter geschlagen haben. Beide Eltern gelten als überfordert. Sie haben sechs Kinder, die alle bei Pflegefamilien untergebracht wurden.

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