Klage gegen "Versklavung" von Orcas verworfen
Washington/San Diego - Mit der in San Diego vorgebrachten Klage wollten die Tierschützer prüfen lassen, ob das in der US-Verfassung festgeschriebene Verbot der Sklaverei auch für Meeressäuger gilt. Bundesrichter Jeffrey Miller befand jedoch, dass sich der Anti-Sklaverei-Paragraf nur auf Menschen bezieht, berichteten US-Medien am Donnerstag.
Mit ihrer Klage wollten der amerikanische Tierschutzverband PETA (People for the Ethical Treatment of Animals) sowie mehrere Meeressäuger-Experten und ehemalige Trainer von Walen die Freilassung von Tieren aus dem Erlebnispark "Seaworld" erwirken.
Trotz der Abfuhr vor Gericht sprach PETA am Donnerstag von einem "historischen" ersten Schritt im Kampf für die Rechte von Orcas, mit dem Ziel, dass einmal "alle Tiere von der Versklavung für menschliche Unterhaltung" frei sein werden.
Die Tierschützer waren im Namen der "Seaworld"-Wale Tilikum, Katina, Kasatka, Ulises und Corky vor Gericht gezogen. Die Tiere müssten in kleinen Becken leben und täglich in den Freizeitparks des Unternehmens in Kalifornien und Florida auftreten, machte PETA geltend.
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