Klage gegen Kiff-Verbot im Englischen Garten

Die bayerische Staatsregierung verbietet das Kiffen in ihren Parks - auch im Englischen Garten in München. Aber darf sie das?
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Kiffen verboten? Darüber muss der Verwaltungsgerichtshof entscheiden (Archiv).
Kiffen verboten? Darüber muss der Verwaltungsgerichtshof entscheiden (Archiv). © Peter Kneffel/dpa
München

Darf im größten Innenstadt-Park der Welt gekifft werden? Mit dieser Frage beschäftigt sich der Bayerische Verwaltungsgerichtshof heute (10.00 Uhr). Zwei Männer richten sich mit einer sogenannten Normenkontrollklage gegen das Verbot der bayerischen Staatsregierung, im Englischen Garten in München sowie im angrenzenden Hof- und Finanzgarten zu kiffen. 

"Die Alt-68er haben hier schon gekifft", sagt Eduard Burghard, der einer der beiden Kläger ist und nicht verstehen kann, warum auf einem mehr als zwei Millionen Quadratmeter großen Areal das Kiffen per se verboten sein soll - auch in Bereichen weit weg von Spielplätzen.

Jahrzehntelang hätten Ordnungsbehörden Augen und Nasen weggedreht, wenn sie im Englischen Garten jemanden mit Joint entdeckt hätten - ausgerechnet nach der (Teil-)Legalisierung aber seien die Kontrollen verstärkt worden, sagt Burghard. Wie viele Verstöße gegen das Kiff-Verbot ergangen sind, kann die Münchner Polizei nicht sagen. 

Die bayerische Staatsregierung, die auch nach der Teillegalisierung von Cannabis den deutschlandweit wohl härtesten Kurs gegen Kiffer fährt, hatte das Verbot über die Schlösserverwaltung durchgesetzt, die für staatliche Parks in Bayern zuständig ist. Die bundesweite Legalisierung an sich hatte Bayern trotz erbitterten Widerstandes nicht verhindern können. 

Schon im Juli Dämpfer für Staatsregierung

Erst im Juli hatte der VGH dem harten Cannabis-Kurs der Staatsregierung allerdings einen Dämpfer verpasst: Nach einem Beschluss des Gerichts ist das Kiffen im nördlichen Teil des Englischen Gartens in München vorläufig erlaubt.

Der Verwaltungsgerichtshof hob das generelle Verbot für den Konsum von Cannabis-Produkten, das die Bayerische Schlösserverwaltung in ihrer Parkanlagen-Verordnung ausgesprochen hatte, für den nördlichen Bereich des Parks bis zur Entscheidung in der Hauptsache vorläufig auf. Eine erhebliche Belästigung der Allgemeinheit sei dort "nicht belastbar zu begründen", entschied das Gericht. 

Ob es bereits am Montag ein Urteil im Normenkontrollverfahren geben soll, ist unklar, die Kläger gehen aber davon aus. Eine Entscheidung dürfte auch Auswirkungen auf staatliche Parkanlagen anderswo in Bayern haben.

Seit Mai 2024 gilt die entsprechende Änderung der Parkanlagenverordnungen, in der es heißt, es sei untersagt, "Cannabisprodukte zu rauchen, zu erhitzen oder zu dampfen einschließlich einer Nutzung von zu diesem Zweck verwendeten E-Zigaretten, Vaporisatoren oder vergleichbaren Produkten". Es gilt auch für den Hofgarten in Bayreuth.

Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Deutschen Presse-Agentur (dpa). Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an feedback@az-muenchen.de

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