Kindvergewaltiger spricht von "dummem Fehler"
Ein Schulbusfahrer muss sich wegen der Vergewaltigung eines behinderten, elf Jahre alten Mädchens seit Dienstag vor dem Landgericht Braunschweig verantworten. Zum Prozessauftakt kündigte der Angeklagte eine Erklärung zu einem späteren Zeitpunkt an.
Braunschweig - In einem Brief an die Staatsanwältin, den der Richter verlas, sprach der vierfache Familienvater von "einem dummen Fehler", und dass er "eine große Sünde begangen habe".
Laut Staatsanwaltschaft soll sich der 53-Jährige mehrfach an dem geistig behinderten Mädchen in einem Waldstück bei Clausthal-Zellerfeld im Oberharz vergangen haben. Er habe demnach dafür gesorgt, dass er mit dem Kind zum Schluss allein im Schulbus war und sei von der eigentlichen Busroute abgewichen. Das Mädchen sei völlig hilflos und verängstigt gewesen, sagte die Staatsanwältin.
In seinem Brief erklärt der Angeklagte, dass er zunächst väterliche Gefühle für das Mädchen gehabt habe. Dann habe er sie auf einem Parkplatz im Wald geküsst und angefasst. Er schäme sich dafür und könne nicht fassen, wie das passieren konnte. "Ich bin kein Sexmonster, sondern ein Opfer meiner Dummheit", heißt es in dem Schreiben des unscheinbar wirkenden Mannes. Der selbstständige Speditionskaufmann betreibt ein Busunternehmen im Harz und fährt auch selbst.
Die Taten sollen sich von November 2011 bis Februar dieses Jahres ereignet haben. Ein Gutachter hatte die belastenden Aussagen des Mädchens als glaubhaft eingeschätzt. Um dem Opfer eine weitere Traumatisierung durch eine Aussage vor Gericht zu ersparen, wurde dessen richterliche Befragung per Video aufgezeichnet. Die Pflegeeltern des Mädchens treten im Prozess als Nebenkläger auf.
Der Angeklagte sitzt seit März in Untersuchungshaft, weil das Gericht eine Wiederholungsgefahr befürchtet. Die Kammer hat insgesamt vier Verhandlungstage angesetzt und will fünf Zeugen und einen Sachverständigen hören. Der Vorsitzende Richter regte am ersten Prozesstag ein sogenanntes Rechtsgespräch an, um sich mit der Verteidigung bei einem Geständnis des Angeklagten im Vorfeld auf ein mögliches Strafmaß zu einigen. Der Verteidiger stimmte dem zu. Das Urteil soll Ende September gesprochen werden.
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