Kindermörder muss lebenslang hinter Gitter
Der sogenannte Maskenmann muss wegen dreifachen Mordes und mehrfachen sexuellen Missbrauchs von Kindern lebenslänglich ins Gefängnis.
Stade - Zusätzlich erkannte das Landgericht Stade die besondere Schwere der Schuld und ordnete eine Sicherungsverwahrung an. Der 41-Jährige kann somit nicht nach 15 Jahren entlassen werden. Martin N. war jahrelang in Schullandheime, Häuser und Zeltlager eingedrungen, um Jungen zu missbrauchen. Drei seiner Opfer ermordete er.