Kinderärzte: Ohrlochstechen ist Körperverletzung
Berlin - "Ohrlochstechen ist aus unserer Sicht eine Körperverletzung und ebenso ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit des Kindes wie die Beschneidung", sagte der Präsident des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte, Wolfram Hartmann, der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung".
Natürlich sei eine Beschneidung ein noch wesentlich weitergehender Eingriff, aber auch ein Loch im Ohrläppchen sei eine nicht rücknehmbare Schädigung, da es nicht mehr zuwachse.
- Themen: