Kind im Maßregelvollzug in Brandenburg missbraucht?

Im Maßregelvollzug Brandenburg/Havel soll ein Kind missbraucht worden sein. Die Staatsanwaltschaft Potsdam ermittelt wegen des "Tatvorwurfs des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern", wie eine Sprecherin mitteilte. Zuvor hatten die "Potsdamer Neuesten Nachrichten" (PNN) und der "Tagesspiegel" berichtet.
In der gesicherten Einrichtung sind Straftäter mit einer psychischen Erkrankung oder einer Suchterkrankung untergebracht. Der Missbrauchsverdacht richtet sich nach Informationen der PNN gegen Patienten, nicht gegen Beschäftigte der Klinik.
"Es gab einen gravierenden Vorfall im Maßregelvollzug Brandenburg an der Havel", sagte ein Sprecher des Gesundheitsministeriums von Brandenburg auf Anfrage. Das Ministerium sei zeitgleich mit dem Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) am 3. November informiert worden.
Am späten Nachmittag teilte das Ministerium mit, dass es die Beschäftigungsverhältnisse der ärztlichen Leitung der Klinik "mit sofortiger Wirkung" beendet habe. Es handle sich um zwei Fälle, sagte ein Ministeriumssprecher.
Strafanzeige von Ministerium
Es seien "unverzüglich Maßnahmen zur schnellen Aufklärung ergriffen" worden, hieß es. Zudem habe es am 4. und 6. November vor Ort "anlassbezogene Prüfungen in der betroffenen Klinik" gegeben. Am 10. November habe das Ministerium bei der Staatsanwaltschaft Strafanzeige erstattet.
Weitere Details nannten weder das Ministerium noch die Staatsanwaltschaft. "Im Hinblick auf die laufenden Ermittlungen und zum Schutz der Persönlichkeitsrechte der Beteiligten werden derzeit keine weitergehenden Auskünfte erteilt", erklärte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft.
Viele Fragen offen
Nach Informationen der PNN soll es bereits vor mehreren Monaten zu dem Vorfall gekommen sein. Viele Fragen bleiben aber noch offen - etwa, wie das Kind in die Einrichtung gelangte. Und gegen wen ermittelt wird.
Im Maßregelvollzug werden Straftäter untergebracht, die aufgrund ihrer Erkrankung nicht oder nur vermindert schuldfähig sind. Die Menschen sollen in der forensischen Psychiatrie behandelt und die Öffentlichkeit vor ihnen geschützt werden. Im Land Brandenburg gibt es zwei solcher Einrichtungen. Am Standort Brandenburg/Havel können laut Ministerium 131 Patienten untergebracht werden.