Keine Entschädigung nach Tod auf der "Gorch Fock"

Acht Jahre nach dem Tod der Bundeswehr-Kadettin Jenny Böken auf der "Gorch Fock" hat das Oberverwaltungsgericht in Münster eine Klage der Eltern auf Entschädigung zurückgewiesen. Dem Urteil am späten Mittwochabend gegen 22.45 Uhr ging ein fast 13-stündiger Prozesstag voraus.
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Besatzungsmitglieder der "Gorch Fock" nach der Ankunft des Segelschulschiffs in Kiel. Foto: Carsten Rehder/Archiv
dpa Besatzungsmitglieder der "Gorch Fock" nach der Ankunft des Segelschulschiffs in Kiel. Foto: Carsten Rehder/Archiv

Münster - Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Böken 2008 auf dem Segelschulschiff nicht unter "besonders lebensgefährlichen" Umständen gestorben sei. Diese Feststellung wäre aber notwendig gewesen, damit den Eltern aus Geilenkirchen bei Aachen nach dem Soldatenversorgungsgesetz 20 000 Euro zugestanden hätten. Das Gericht ließ keine Revision zu. Dagegen können die Kläger beim Bundesverwaltungsgericht Nichtzulassungsbeschwerde einlegen. Der Anwalt ließ in der Nacht noch offen, ob er dieses Rechtsmittel einlegen wird (Az.: 1 A 2359/14).

Lesen Sie auch: Shitstorm im Netz: Wirt wirft verschleierte Frau hinaus

Wetterbedingungen stellten keine Gefahr dar

Nach Auffassung des Gerichts lag nach messbaren Gesichtspunkten wie den Wetterbedingungen keine besondere Gefahr für die Besatzung vor. Laut mehreren Zeugenaussagen segelte die "Gorch Fock" bei Windstärke 7 ruhig bei einer leichten Neigung im Wasser. Der Schiffsmeteorologie bestätigte dies. Die maximal rund zwei Meter hohen Wellen hätten die 80 Meter lange "Gorch Fock" dabei nicht aus der Ruhe gebracht.

Böken war im September 2008 nördlich von Norderney bei einer Nachtwache über Bord gegangen. Ihre Leiche wurde elf Tage später bei Helgoland in der Nordsee gefunden. Die genauen Todesumstände blieben auch nach der Verhandlung in Münster ungeklärt. Die Staatsanwalt Kiel wertet den Todesfall Böken bis heute als Unglück und hat kein Strafverfahren eröffnet.

Böken ist immer wieder eingeschlafen

Das Gericht befragte mehrere Soldaten, die bei der Übergabe der Wache an Jenny Böken gegen 22.00 Uhr dabei waren. Eine damalige Kadettin schilderte die Wetterlage und Sichtverhältnisse. Es sei trocken und der Himmel sei klar gewesen.

Ob Böken den Kameraden an diesem Abend von Unterleibsschmerzen erzählt hatte? Diese Frage verneinten die Zeugen. Bei Detailfragen gaben eine heutige Bundeswehr-Ärztin und eine Soldatin allerdings Erinnerungslücken an. Dass Böken im Dienst immer mal wieder eingeschlafen sei, sei aber durchaus Thema an Bord gewesen.

Auch der ehemalige Kommandant der "Gorch Fock" sagte als Zeuge aus. Es habe an dem Abend keinen Grund gegeben, die Besatzung besonders zu sichern, sagte Kapitän Norbert Schatz. Schwimmwesten müssten nach Vorschrift nur angeordnet werden, wenn es Eisbildung, Nebel oder schwere See gebe. "Nichts davon war an dem Abend erfüllt."

  • Themen:
Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.