Kein Methadon im Gefängnis: Häftling klagt in Straßburg

Heroinabhängige Häftlinge bekommen längst nicht in allen deutschen Gefängnissen einen Ersatzstoff wie Methadon - heute urteilt der Menschenrechtsgerichtshof über diese Praxis.
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Gefängnisarzt Thomas Jedamski steht in der Kieler Justizvollzugsanstalt vor einem Regal mit Rationen der Drogenersatzstoffe Methadon und Polamidon. Foto: Bodo Marks/Archiv
dpa Gefängnisarzt Thomas Jedamski steht in der Kieler Justizvollzugsanstalt vor einem Regal mit Rationen der Drogenersatzstoffe Methadon und Polamidon. Foto: Bodo Marks/Archiv

Straßburg - Beschwerde eingereicht hat ein 1955 geborener Mann, dem in der Justizvollzugsanstalt im bayerischen Kaisheim über Jahre eine Substitutionsbehandlung verwehrt wurde. Die Straßburger Richter haben zu entscheiden, ob das eine unmenschliche Behandlung darstellt, wie sie die Europäische Menschenrechtskonvention verbietet.

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Der Kläger ist seit seiner Jugend heroinabhängig, außerdem HIV-positiv und an Hepatitis C erkrankt. Nach Angaben der Deutschen Gesellschaft für Suchtmedizin (DGS) kann jede Haftanstalt selbst bestimmen, ob sie ein Methadon-Programm anbietet.

In Bayern bekamen demnach im Jahr 2015 nur 45 von 2200 bis 3000 heroinabhängigen Häftlingen einen Ersatzstoff. In Berlin seien es vier Prozent aller Gefangenen, in Nordrhein-Westfalen zehn Prozent.

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