Kein Alkohol mehr am Bahnhof? Was das neue Verbot bedeutet und welche Ausnahmen gelten

Reisende müssen sich auf neue Regeln einstellen: Das Alkoholverbot an deutschen Bahnhöfen tritt in Kraft. Doch was bedeutet das? Ist das Bier vor der Zugfahrt tabu? Darf man Alkohol weiterhin im Zug trinken und welche Ausnahmen gibt es? Was jetzt verboten ist - und was weiterhin erlaubt bleibt.
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Der Konsum von Alkohol ist an allen Deutschen Bahnhöfen verboten, Besitz und Transport bleiben erlaubt.
Der Konsum von Alkohol ist an allen Deutschen Bahnhöfen verboten, Besitz und Transport bleiben erlaubt. © Deutsche Bahn AG / Dominic Dupont

Ein kleiner Piccolo vor Reiseantritt, das Feierabendbier auf dem Heimweg oder das Vorglühen auf dem Weg ins Stadion: All das gehört an sämtlichen deutschen Bahnhöfen der Vergangenheit an. Seit dem 15. Oktober ist an allen 5.700 Bahnhöfen ein bundesweites Alkoholverbot in Kraft.

Durch das Verbot soll vor allem die Sicherheit für Fahrgäste sowie für das Personal der Deutschen Bahn erhöht werden. Bislang galt ein solches Verbot nur an knapp 40 Stationen wie etwa Köln, München und Hamburg. Was Reisende jetzt wissen müssen und welche Ausnahmen gelten.

Das ist jetzt verboten

Die Deutsche Bahn hat nicht nur das Hausrecht in allen DB-Zügen, sondern auch an den von ihr betriebenen Bahnhöfen. Dadurch gilt das Alkoholverbot auf dem gesamten Bahnhofsgelände, inklusive Bahnsteig und Zugangsbereichen. Laut DB werde das Sicherheitspersonal auf Personen, die gegen das Verbot verstoßen, aktiv zugehen und womöglich einen Platzverweis erteilen. Im Wiederholungsfall drohe ein Hausverbot.

Erlaubt bleibt dagegen das Mitführen von verschlossenen alkoholischen Getränk, sei es im Gepäck oder in der Einkaufstüte. Das Verbot betrifft also den Konsum von Alkohol, nicht den Besitz oder den Transport.

Diese Ausnahmen gibt es

Laut DB sind die Gastronomiebetriebe an den Bahnhöfen von dem Alkoholverbot ausgenommen. Reisende dürfen dort alkoholische Getränke bestellen und konsumieren. Ebenso darf in den Geschäften im Bahnhof weiterhin Alkohol verkauft werden. Auch in den Zügen der DB werden im Bordbistro weiterhin alkoholische Getränke zum Verzehr angeboten. Auch mitgebrachter Alkohol darf im Zug getrunken werden. In einigen Regionalzügen gilt jedoch schon länger ein Alkoholverbot.

Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Agentur teleschau. Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an info@teleschau.de

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  • Gelegenheitsleserin am 15.10.2026 14:49 Uhr / Bewertung:

    @HanneloreH
    "Das unausgegorenste was man die letzten Monate aufn Weg brachte."

    Das ist so "unausgegoren", dass es bisher schon an fast 40 Bahnhöfen galt und sich dort bewährt hat ...

    Und zur "Mitnahme von Alkohol": Das muss doch wohl erlaubt sein, dass man seine Einkäufe oder ein Geschenk mit der Bahn transportiert. Da muss man zwangsläufig damit auch auf den Bahnhof ...

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  • HanneloreH am 15.10.2026 14:09 Uhr / Bewertung:

    Das unausgegorenste was man die letzten Monate aufn Weg brachte. Mitnahme von Alko ist ok.
    Zugbistro ist Alko ok.
    Da freuen sich die Kontrolleure

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