Kein Alkohol mehr am Bahnhof? Was das neue Verbot bedeutet und welche Ausnahmen gelten
Ein kleiner Piccolo vor Reiseantritt, das Feierabendbier auf dem Heimweg oder das Vorglühen auf dem Weg ins Stadion: All das gehört an sämtlichen deutschen Bahnhöfen der Vergangenheit an. Seit dem 15. Oktober ist an allen 5.700 Bahnhöfen ein bundesweites Alkoholverbot in Kraft.
Durch das Verbot soll vor allem die Sicherheit für Fahrgäste sowie für das Personal der Deutschen Bahn erhöht werden. Bislang galt ein solches Verbot nur an knapp 40 Stationen wie etwa Köln, München und Hamburg. Was Reisende jetzt wissen müssen und welche Ausnahmen gelten.
Das ist jetzt verboten
Die Deutsche Bahn hat nicht nur das Hausrecht in allen DB-Zügen, sondern auch an den von ihr betriebenen Bahnhöfen. Dadurch gilt das Alkoholverbot auf dem gesamten Bahnhofsgelände, inklusive Bahnsteig und Zugangsbereichen. Laut DB werde das Sicherheitspersonal auf Personen, die gegen das Verbot verstoßen, aktiv zugehen und womöglich einen Platzverweis erteilen. Im Wiederholungsfall drohe ein Hausverbot.
Erlaubt bleibt dagegen das Mitführen von verschlossenen alkoholischen Getränk, sei es im Gepäck oder in der Einkaufstüte. Das Verbot betrifft also den Konsum von Alkohol, nicht den Besitz oder den Transport.
Diese Ausnahmen gibt es
Laut DB sind die Gastronomiebetriebe an den Bahnhöfen von dem Alkoholverbot ausgenommen. Reisende dürfen dort alkoholische Getränke bestellen und konsumieren. Ebenso darf in den Geschäften im Bahnhof weiterhin Alkohol verkauft werden. Auch in den Zügen der DB werden im Bordbistro weiterhin alkoholische Getränke zum Verzehr angeboten. Auch mitgebrachter Alkohol darf im Zug getrunken werden. In einigen Regionalzügen gilt jedoch schon länger ein Alkoholverbot.
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