Kalinka-Prozess: Staatsanwalt fordert 15 Jahre Haft

Im Prozess um den Tod der 14-jährigen Kalinka hat die Staatsanwaltschaft in Paris 15 Jahre Haft für den Stiefvater gefordert. Dieter K. habe sich der fahrlässigen Tötung schuldig gemacht.
dpa |
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Im Prozess um den Tod der 14-jährigen Kalinka hat die Staatsanwaltschaft in Paris 15 Jahre Haft für den Stiefvater gefordert. Dieter K. habe sich der fahrlässigen Tötung schuldig gemacht.

Paris - Dieter K. habe sich der fahrlässigen Tötung schuldig gemacht, sagte Staatsanwalt Pierre Kramer in seinem Plädoyer am Freitagabend in Paris.

Der deutsche Arzt steht in Paris vor Gericht, weil er vor knapp 30 Jahren seine Stieftochter Kalinka am Bodensee umgebracht haben soll. Am Samstag soll das Urteil in dem spektakulären Prozess fallen, nachdem auch die Verteidigung ihr Plädoyer gehalten hat.

Der leibliche Vater von Kalinka, Andre Bamberski, äußerte sich enttäuscht, dass der 76-jährige Dieter K. zu einer geringeren Tat als Mord verurteilt werden solle. Bamberski wirft dem aus dem Landkreis Lindau stammenden Dieter K. vor, seine Tochter 1982 vergewaltigt und mit einer Spritze getötet zu haben. Nachdem in Deutschland ein Ermittlungsverfahren gegen Dieter K. eingestellt worden war und die Bundesrepublik den Arzt nicht an Frankreich auslieferte, hatte Bamberski den Arzt 2009 nach Frankreich entführt.

Staatsanwalt Kramer sagte, das Schwerste in dem Prozess sei, eine Vergewaltigung nachzuweisen. Ohne den Beweis, dass Dieter K. Kalinka vergewaltigt habe oder versucht habe, sie zu vergewaltigen, sei die Hypothese, dass er die Tat mit einem Mord vertuschen wollte, nicht haltbar. Kramer ging jedoch davon aus, dass Dieter K. geplant habe, seine Stieftochter zu vergewaltigen. Um sie gefügig zu machen, habe er ihr Beruhigungsmittel gespritzt - jedoch töteten die Medikamente das Mädchen. Dieter K. weist jede Schuld an Kalinkas Tod von sich.

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