Kachelmann entlastet: Keine eindeutigen Spuren am Messer

Die DNA-Fragmente auf der mutmaßlichen Tatwaffe stammen offenbar nicht von dem Wettermoderator.
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Umzingelt von Journalisten: Jörg Kachelmann vor dem Landgericht Mannheim
dapd Umzingelt von Journalisten: Jörg Kachelmann vor dem Landgericht Mannheim

Die DNA-Fragmente auf der mutmaßlichen Tatwaffe stammen offenbar nicht von dem Wettermoderator.

MANNHEIM Nach der Gutachterschlacht sollte endlich ein handfester Beweis für Klarheit sorgen. Doch auch die DNA-Spuren an einem Küchenmesser im Prozess gegen Wettermoderator Jörg Kachelmann, ließen keine eindeutigen Schlüsse zu.

In der Anklage spielt das Messer eine wichtige Rolle: Kachelmann soll seine langjährige Freundin (37) brutal zum Geschlechtsverkehr gezwungen haben. Als Drohmittel soll er ihr die Klinge des Küchenmessers an den Hals gedrückt haben. Doch am Griff der vermeintlichen Tatwaffe finden sich keine eindeutigen DNA-Spuren von Kachelmann, berichtete der Sachverständige Gerhard Bäßler vor dem Landgericht Mannheim. „Wenn eine Person das Messer mehrere Minuten in der Hand gehabt hat, dann würde ich ein eindeutigeres Ergebnis erwarten.“

Auch scheinen die Untersuchungsergebnisse an der Messerklinge nicht zu dem angeblichen Tatablauf zu passen: An Messerspitze und Rücken der Klinge finden sich überhaupt keine nachweisbaren DNA-Spuren, auch nicht des mutmaßlichen Opfers. Kachelmann soll seine Freundin jedoch während der Vergewaltigung mit dem Messer verletzt haben. „Es gibt keine Hinweise darauf, dass mit dem Rücken oder der Spitze Verletzungen herbeigeführt wurden“, so der LKA-Experte.

Dass die DNA-Spuren beim Einpacken des Messers in eine Plastiktüte verloren gingen, schloss Staatsanwalt Lars-Torben Oltrogge aus. Das Beweisstück sei in einen speziellen Karton verpackt und mit sterilem Kabelbinder fixiert worden.

Kachelmanns Verteidiger Johann Schwenn zeigte sich anschließend zufrieden: „Es gibt keinen Sachbeweis dafür, dass die Aussage der Nebenklägerin richtig ist.“

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