Juristischer Rückschlag für Kim Dotcom

Ein Berufungsgericht in Auckland hat am Freitag ein Urteil aus untergeordneter Instanz kassiert, das die US-Bundespolizei FBI zur Herausgabe umfangreicher Beweise gegen den Internetunternehmer aus Deutschland verpflichtet.
dpa |
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Ein Berufungsgericht in Auckland hat am Freitag ein Urteil aus untergeordneter Instanz kassiert, das die US-Bundespolizei FBI zur Herausgabe umfangreicher Beweise gegen den Internetunternehmer aus Deutschland verpflichtet.

Auckland - Im Zusammenhang mit einem Auslieferungsantrag der US-Behörden hat der in Neuseeland lebende Megaupload-Gründer Kim Dotcom einen juristischen Rückschlag hinnehmen müssen.

Ein Berufungsgericht in Auckland kassierte am Freitag ein Urteil aus untergeordneter Instanz, das die US-Bundespolizei FBI zur Herausgabe umfangreicher Beweise gegen den aus Deutschland stammenden Internetunternehmer verpflichtet hatte. Dagegen hatte das FBI Widerspruch eingelegt.

Die Anwälte des 39-Jährigen hatten argumentiert, Akteneinsicht zu benötigen, um sich auf das Auslieferungsverfahren gegen ihren Mandanten vorbereiten zu können. Sie erwägen nun, in der Sache das Oberste Gericht Neuseelands anzurufen.

Dotcom, in Deutschland besser unter seinem ursprünglichen Namen Kim Schmitz bekannt, wird vorgeworfen, mit seinem Internetportal Megaupload massive Urheberrechtsverletzungen begangen zu haben. Der Schaden soll bei einer halben Milliarde Dollar liegen. Die US-Behörden hatten die Plattform Anfang 2012 vom Netz genommen und die Auslieferung Dotcoms und drei seiner Mitarbeiter gefordert.

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