Junge ersticht Winzer-Enkel: Achteinhalb Jahre Haft
Landau - Das Landauer Landgericht sprach den 18-Jährigen am Dienstag unter anderem des Totschlags schuldig, weil er bei dem Überfall den 17-jährigen Enkel der Winzer erstochen hatte. Die Tat mache sprachlos und berge "gewisse Momente der Unfassbarkeit in sich", sagte Richter Helmut Kuhs in seiner Urteilsbegründung.
Drei Komplizen des 18-Jährigen waren schon zu Haft- und Bewährungsstrafen verurteilt worden. Die jungen Männer hatten es auf eine größere Menge Bargeld abgesehen, die sie in dem kleinen Weingut in Ranschbach vermuteten, wie Kuhs sagte. Nachdem zwei der jungen Männer in der Tatnacht im November 2011 in das Wohnhaus eingebrochen waren, stießen sie dort auf den aufgeschreckten Winzer. Dieser versuchte erfolglos, die Eindringlinge zu entwaffnen.
Dann kam es nach Überzeugung des Gerichts zu einem Gerangel mit dem 17 Jahre alten Enkel des Winzers - und der nun Verurteilte stach viermal zu. Der 18-Jährige hatte die tödlichen Stiche zwar gestanden. Doch Verteidigung und Staatsanwaltschaft stritten bis zuletzt darum, ob das eher ein Unfall oder Mord war. Sowohl Verteidigung als auch Staatsanwaltschaft und die als Nebenkläger aufgetretenen Eltern des toten Jungen wollen prüfen, ob sie gegen das Urteil Revision einlegen.
Da der 18-jährige Angeklagte bei der Bluttat noch minderjährig war, fand der Prozess vor der Jugendkammer statt. Der junge Mann hatte sich nach der Tat zunächst in den Libanon abgesetzt, war dann aber ausgeliefert worden.