Jugendgerichtshilfe gegen Haftstrafen

Arrest, Verwarnung oder Arbeitsleistungen: Die Jugendgerichtshilfe hat sich im Prozess um den in Berlin getöteten Jonny K. gegen Haftstrafen für zwei der sechs Angeklagten ausgesprochen.
dpa |
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Berlin – Im Prozess um die tödliche Prügelattacke auf Jonny K. in Berlin sollen drei der sechs Angeklagten nach Ansicht der Jugendgerichtshilfe nach dem milderen Jugendstrafrecht verurteilt werden. Bei den 19 und 20 Jahre alten Männern liegen Reifeverzögerungen vor, wie Vertreter der Jugendgerichtshilfe am Donnerstag vor dem Berliner Landgericht schilderten.

Sie sprachen sich zudem gegen Gefängnisstrafen aus. Sie schlugen Sanktionen wie Arrest, Verwarnung sowie Arbeitsleistungen vor. Nur im Falle des vorbestraften 20-jährigen Onur U., der als ein Haupttäter gilt, sei eine Bewährungsstrafe zu verhängen. Das Gericht ist an die Einschätzung der Jugendgerichtshilfe nicht gebunden.

Der 20-jährige Jonny K. war laut Anklage in der Nacht zum 14. Oktober 2012 auf dem Berliner Alexanderplatz mit wuchtigen Schlägen und Tritten so heftig attackiert worden, dass er einen Tag später an Hirnblutungen starb. Die mutmaßlichen Täter hatten eine Beteiligung zugegeben, die Schuld am Tod von Jonny K. aber bestritten. Vier der 19- bis 25-jährigen Angeklagten wird Körperverletzung mit Todesfolge vorgeworfen, zwei müssen sich wegen Körperverletzung verantworten.

 

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