Josef F. wird mit Aussagen seiner Tochter konfrontiert

ST. PÖLTEN - Der Prozess um den Inzest-Vater von Amstetten wird unter Ausschluss der Öffentlichkeit fortgesetzt . F. wird an diesem Dienstag den ganzen Tag mit dem per Video aufgezeichneten, elfstündigen Aussage seiner heute 42-jährigen Tochter konfrontiert werden
Hinter verschlossenen Türen ist am Dienstag im niederösterreichischen St. Pölten der Inzest-Prozess gegen Josef F. fortgesetzt worden. Der 73-Jährige, der seiner Tochter Elisabeth laut Staatsanwaltschaft jahrzehntelang ein „unvorstellbares Martyrium“ bereitet hat, verbarg auf dem Weg in den Gerichtssaal erneut sein Gesicht hinter einem blauen Aktenordner und schwieg.
Am zweiten Prozesstag wollte das Schwurgericht weitere Teile der auf Video aufgenommenen Aussage der heute 42-jährigen Tochter abspielen und F. jeweils dazu Stellung nehmen lassen. Er hatte Elisabeth der Anklage zufolge im Alter von 18 Jahren in den Keller gesperrt und dann 24 Jahre lang in dem dunklen, feuchten Verlies gefangengehalten. Er vergewaltigte sie unzählige Male und zeugte sieben Kinder, von denen eines kurz nach der Geburt starb.
Den deshalb erhobenen Vorwurf des Mordes durch Unterlassung wies F. zu Prozessbeginn am Montag zurück, ebenso den Vorwurf der Sklaverei. In den Anklagepunkten Inzest und Freiheitsberaubung bekannte er sich jedoch schuldig und der Nötigung und Vergewaltigung teilweise schuldig. Um des Persönlichkeitsschutzes der Opfer willen wurde die Öffentlichkeit nach Auftakt des Prozesses ausgeschlossen. Neben dem Videoband und Gutachtern sind in dem Verfahren keine weiteren Zeugenaussagen vorgesehen.
Urteil womöglich schon am Donnerstag
Ob bereits am zweiten Verhandlungstag ein Gutachten zur Sprache kommt, vermochte Gerichtssprecher Franz Cutka zunächst nicht zu sagen. Das hänge vom Verfahrensablauf ab, sagte er am Morgen dem Nachrichtensender n-tv. Auch könne er noch nicht mit Bestimmtheit sagen, ob möglicherweise bereits am Donnerstag, einen Tag eher als erwartet, ein Urteil gesprochen wird. Das hänge davon ab, ob man dem Angeklagten „die Würmer aus der Nase ziehen muss“ oder ob er sich freimütig äußere.
Bei einem Schuldspruch droht F., den ein psychiatrisches Gutachten für zurechnungsfähig und erheblich abartig befand, langjährige Haft sowie Sicherungsverwahrung in einer geschlossenen Anstalt. Josef Leitner, ein früherer Mieter F.s in dem Haus in Amstetten, sagte, er sei immer noch erschüttert über die Vorgänge im Keller. „Ich hoffe, er bekommt die Strafe, die er verdient“, sagte er der Fernsehnachrichtenagentur APTN. (ap)