Iranerin geht fremd - dafür muss sie Leichen waschen

Wegen eines Seitensprungs muss eine 35-jährige Iranerin zwei Jahre lang Leichen waschen.
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Anschließend schickte das Gericht in Teheran den Mann ins Exil.
Horst Brix/dpa Anschließend schickte das Gericht in Teheran den Mann ins Exil.

Teheran – Ein Gericht in Teheran hat ein auch für iranische Rechtsexperten höchst befremdliches Urteil gegen eine Ehebrecherin gefällt. Die 35-Jährige muss wegen eines Seitensprungs zwei Jahre lang in einem Leichenhaus Leichen waschen. Außerdem soll sie wegen der "teuflischen Affäre" 74 Peitschenhiebe bekommen. Ihr Geliebter wurde zu 99 Peitschenhieben verurteilt und in eine abgelegene Gegend ins Exil geschickt, berichtete die Nachrichtenagentur ISNA am Samstag.

Bis vor einigen Jahren war die Strafe für Ehebrecherinnen noch die Steinigung. Leichenwäsche als Gerichtsurteil ist daher ein Novum. Seitensprünge verheirateter Frauen können im Iran sowohl juristisch als auch gesellschaftlich äußerst tragische Konsequenzen haben.

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