Inzestfall ab Montag vor Gericht

Fast ein Jahr nach Bekanntwerden des Inzestfalls von Amstetten beginnt am morgigen Montag in Österreich der Prozess gegen Josef F.. Dem 73-Jährigen wird zur Last gelegt, über 24 Jahre hinweg seine Tochter im Keller seines Hauses gefangengehalten, missbraucht und mit ihr sieben Kinder gezeugt zu haben.
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Das Gerichtsgebäude in St Pölten.
dpa 2 Das Gerichtsgebäude in St Pölten.
Josef F.
ap 2 Josef F.

Fast ein Jahr nach Bekanntwerden des Inzestfalls von Amstetten beginnt am morgigen Montag in Österreich der Prozess gegen Josef F.. Dem 73-Jährigen wird zur Last gelegt, über 24 Jahre hinweg seine Tochter im Keller seines Hauses gefangengehalten, missbraucht und mit ihr sieben Kinder gezeugt zu haben.

Der Angeklagte ist weitgehend geständig. Mit einem Urteil des Schwurgerichts in St. Pölten wird bereits am Freitag gerechnet. Verhandelt wird zum größten Teil unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Den Familienangehörigen bleibt ein Auftritt vor Gericht erspart. Die Aussage der Tochter, die mit ihren Kindern inzwischen an einem geheimgehaltenen Ort lebt, wurde auf Video aufgenommen.

Die 27 Seiten umfassende Anklage lautet unter anderem auf Mord durch Unterlassung: Eines der Kinder war 1996 kurz nach der Geburt gestorben; der kleine Junge hätte nach Auffassung der Staatsanwaltschaft möglicherweise gerettet werden können, wenn F. rechtzeitig Hilfe geholt hätte. Weitere Anklagepunkte sind Vergewaltigung, Inzest, Freiheitsberaubung, schwere Nötigung und Sklaverei.

F. weißt Mordvorwurf zurück

F. will sich nach Angaben seines Anwalts Rudolf Mayer in den meisten Anklagepunkten schuldig bekennen, den Mordvorwurf aber zurückweisen. F. habe das Baby nach dessen Tod erstmals gesehen, sagte Mayer. Auch den Vorwurf der Sklaverei, der in Österreich bisher noch nie zur Anklage gebracht wurde, bezeichnete der Anwalt als fragwürdig.

Für Mord droht eine lebenslange Haftstrafe, für Sklaverei bis zu 20 und für Vergewaltigung bis zu 15 Jahre Haft. Mayer zufolge rechnet F. damit, den Rest seines Lebens hinter Gittern zu verbringen. Psychiatrische Gutachter befanden ihn zwar für zurechnungsfähig, bescheinigten ihm aber eine „höhergradig seelisch-geistige Abartigkeit“, so dass er eine Freiheitsstrafe vermutlich in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher verbüßen würde.

Für den in der niederösterreichischen Landeshauptstadt so genannten Jahrhundertprozess sind nur fünf Verhandlungstage anberaumt. Das scheine sehr kurz, sagte Gerichtssprecher Franz Cutka der Fernsehnachrichtenagentur APTN. Doch lägen als Beweismittel nur die Videoaussage und Gutachten vor, weitere Zeugen seien nicht beantragt. (ap)

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