Internet-Piraterie sorgt für einen Paukenschlag
Die Musik-Industrie taumelt immer weiter in die Krise. Jetzt wurde sogar die Branchen-Messe „Popkomm“ abgesagt. Was man beim Downloaden beachten sollte
MÜNCHEN Die Musikmesse Popkomm fällt in diesem Jahr überraschend aus. Schuld sind die immer zahlreicher werden illegalen Downloads von Musik aus dem Internet. „Viele Unternehmen können es sich wegen des Diebstahls im Internet nicht mehr leisten, an der Popkomm teilzunehmen“, sagt der Vorstandsvorsitzende des Bundesverbandes Musikindustrie, Dieter Gorny. „Die digitale Krise schlägt voll auf die Musikwirtschaft durch.“
Die Plattenfirmen klagen seit Jahren über immense Umsatzeinbrüche. Vor allem die kleinen Plattenfirmen werden in den Ruin getrieben. Konsequenz: Für die jungen, unbekannten Bands wird es immer schwieriger, einen Plattenvertrag zu bekommen.
Die Musikindustrie bei uns pocht darauf, gegen die Internet-Piraterie schärfer vorzugehen.
In den USA wird dies bereits getan: Eine Frau wurde jetzt wegen des illegalen Downloads von 24 Musiktiteln zu einer Strafe von umgerechnet 1,4 Millionen Euro verurteilt. Die Mutter von vier Kindern musste rund 80 000 Dollar pro Titel bezahlen.
Auch in Deutschland werden illegale Downloads mit bis zu 10000 Euro pro Titel bestraft. „Aber nicht jeder kann verfolgt werden, da man die einzelnen User nur schwer finden kann.
In der Regel stehen auch nicht die Nutzer im Mittelpunkt der Fahndung, sondern der Anbieter solcher Downloads“, erklärt Rechtsanwalt und Experte für Urheberrecht Marc Laukemann. „Aber man muss sich bewusst sein, dass jeder, der sich illegal Musik aus dem Internet lädt, einen Mahnbescheid mit einer hohen Geldforderung bekommen kann.“
Davon sind nicht nur diejenigen betroffen, die sich hunderte Titel herunterladen. Ab dem ersten Song kann man strafrechtlich verfolgt werden. Und dann wird es teuer: Anwaltskosten, Gerichtskosten und die Strafe selber können mit einem fünfstelligen Betrag eingefordert werden.
Doch auch Mitschnitte bei YouTube oder LastFM sind nicht erlaubt. Das Mitschneiden an sich ist keine Straftat, da die Anbieter die Lizenzrechte erworben haben. Doch die notwendige Software, wie „GetTube“ oder „LastFM Ripper“, die man braucht um Musik oder Videos mitzuschneiden und auf dem Computer speichern zu können, ist illegal.
„Vor allem auf YouTube werden die Daten jedes Nutzers gespeichert, so kann jeder verfolgt werden“, sagt Laukemann. ff
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