Indien: Anhörung in Vergewaltigungsfall

Unter Ausschluss der Öffentlichkeit hat am Montag die Anhörung der fünf mutmaßlichen Peiniger der vergewaltigten Inderin begonnen. Vor gut drei Wochen ist die 23-Jährige gestorben.
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News

Neu Delhi - Gut drei Wochen nach dem Tod der vergewaltigten Inderin hat die Anhörung von fünf ihrer mutmaßlichen Peiniger vor einem neuen Schnellgericht in Neu Delhi begonnen. Vor der Sitzung am Montag in der Hauptstadt schloss Richter Yogesh Khanna die Öffentlichkeit aus.

Danach wurden die Beschuldigten vorgeführt, deren Gesichter verdeckt waren. Die 23-jährige Inderin war am 16. Dezember in einem fahrenden Bus in Neu Delhi von mehreren Männern vergewaltigt und gefoltert worden. 13 Tage später starb sie an ihren Verletzungen.

Der eigentliche Mordprozess beginnt erst, nachdem sich die Angeklagten für schuldig oder unschuldig erklärt haben. Zuvor haben die Verteidiger Gelegenheit, die Punkte der Anklageschrift vor Gericht infrage zu stellen. Ein Datum für den Prozessbeginn steht nicht fest. Den fünf vor dem Schnellgericht angeklagten Verdächtigen droht die Todesstrafe. Der sechste Verdächtige soll minderjährig sein und daher vor ein Jugendgericht gestellt werden.

Der Anwalt A. P. Singh sagte vor der Anhörung am Montag, er habe bei Gericht beantragt, auch einen seiner beiden Mandanten als Jugendlichen anzuerkennen. Er sei am 1. März 1995 geboren worden und damit zum Zeitpunkt der Tat am 16. Dezember 2012 noch nicht volljährig gewesen. Er müsse daher ebenso wie der sechste Verdächtige vor ein Jugendgericht gestellt werden. Die Polizei habe den Geburtstag fälschlicherweise mit dem 1. März 1994 angegeben.

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.